Winterdienst: Kempener Bürger sind in der Pflicht Was ist bei Schnee zu tun?

Kempen · Die Stadt Kempen weist ihre Bürger auf den Umfang der Winterwartung hin.

Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt sind die Grundstückseigentümer dafür verantwortlich, dass vor ihrem Grundstück der Gehweg in einer für  Fußgängerverkehr, Kinderwagen, Rollatoren und Rollstuhlfahrer erforderlichen Breite von Schnee freigehalten wird. Eine Schneeschaufelbreite ist nicht ausreichend. Der Grundstückseigentümer ist, falls er seiner Verpflichtung nicht nachkommt, haftbar bei Sach- und Personenschäden. Dies gilt auch für die gemeinsamen Rad- und Gehwege sowie für einen Streifen entlang des Grundstücks in der Fußgängergeschäftsstraße und der sonstigen in einer Ebene ohne abge- setzten Gehweg angelegten Straße (Mischflächen).

In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalles oder nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Das Verwenden von Salz oder sonstigen auftauenden Mitteln ist grundsätzlich verboten. Die Nutzung ist nur erlaubt, wenn der Einsatz abstumpfender Mittel keine hinreichende Wirkung erreicht. Der Schnee ist so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr nicht behindert wird. Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Schnee und Eis freizuhalten. Ein Lagern des Schnees auf Blumenbeeten und im Rinnenbereich der Straßen sollte unbedingt vermieden werden.

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