Velbert : Im Härtefall Geld zurück statt Gutschein
Velbert. (mj) Für viele der wegen Corona ausgefallenen Veranstaltungen gibt es statt einer Erstattung Gutscheine. Kunden müssen sie für Theateraufführungen, Konzerte, Fußballspiele und andere Events akzeptieren, die bis zum 8. März gebucht und bezahlt worden sind.
Verbraucher können die Auszahlung der Gutscheine für Tickets, Dauerkarten und Abos nach dem 31. Dezember 2021 verlangen, wenn sie diese bis dahin nicht eingelöst haben.
In besonderen Härtefällen geht das aber auch früher, so die Verbraucherzentrale NRW. Etwa wenn man im Urlaub an einer fernen Veranstaltung teilnehmen wollte und das nun nicht mehr geht. Oder wenn man wegen der Corona-Pandemie die Miete nicht mehr bezahlen kann. Wann kann man Geld bekommen? Die Verbraucherzentrale gibt Orientierung.
Gutschein oder Preiserstattung
Beide Varianten stehen Veranstaltern und Betreibern von Freizeiteinrichtungen offen. Schon vor der neuen Regelung haben viele Anbieter Kunden bereits Gutscheine angeboten. Sie können Kunden bezahlte Eintrittspreise für ausgefallene Veranstaltungen aber auch weiterhin erstatten. Man sollte nach den Erstattungsmöglichkeiten während der Corona-Krise fragen.