Gericht Missbrauchsprozess gegen 52-Jährigen

Ratingen/Wuppertal. · Der Ratinger muss sich vor dem Landgericht Wuppertal verantworten.

Die Tochter sitzt draußen vor der Tür. Weinend. Die Mutter und ihr Anwalt trösten die 21-Jährige und sprechen ihr Mut zu. Gleich muss sie gegen den eigenen Vater aussagen, der sie sexuell missbraucht haben soll, als sie sechs Jahre alt war. Der 52-jährige Vater, in Ratingen lebend, hatte dem Gericht zuvor eine krude Geschichte erzählt. Die Verurteilung wegen Besitzes von kinderpornografischen Videos, für die er vor Jahren zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden war?

Ja, das sei so gewesen. Aber mit Sex habe das alles nichts zu tun gehabt. Stattdessen seien in diesen Pornobildern verschwommene Geheimzeichen verborgen, denen er habe auf die Schliche kommen wollen. Gelungen sei ihm das nicht. Und der Missbrauch der Tochter? „Den gab es nicht“, so der Mann. Nach der Trennung von seiner Frau sei er an den Besuchstagen mit den beiden Töchtern und dem Sohn meist bei seiner Mutter gewesen. Nur selten hätten die Kinder danach in seiner Wohnung übernachtet – dann habe er sie gebadet und bettfertig gemacht.

Seine Exfrau erzählte eine andere Version der Geschichte und gab einen Einblick in die Abgründe einer später geschiedenen Ehe. Ihr Mann habe sie gegen ihren ausdrücklichen Willen mit Sexspielzeug traktiert. Kinderpornos habe er auch da schon auf seinem Computer laufen lassen und ihr auf Nachfrage gesagt, das seien Werbefilme, die ungefragt ablaufen müssten. Sie selbst sei damals gerade aus Kroatien gekommen und habe sich hier ohnehin in einer anderen Welt gefühlt.

Irgendwann nach der Trennung hätten ihre Töchter ihr gesagt, dass der Papa sie anders „saubermachen“ würde. Mit einem vibrierenden Gerät, wie die Mutter damals erfuhr. Sie sei daraufhin zum Jugendamt gegangen, wo man ihr angeblich zum Schutz der noch kleinen Kinder davon abgeraten habe, ihren Ex-Mann anzuzeigen. Die Kinder hätten ihren Vater auch danach zwar noch gesehen, aber nicht mehr dort übernachtet. Auch jetzt habe sie ihrer mittlerweile erwachsenen Tochter von einer Anzeige abgeraten, weil sie glaube, dass sie von einer zu milden Bestrafung enttäuscht sein werde. Die junge Frau wollte die Sache dennoch klären, um selbst damit abschließen zu können.

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