Landgericht Prozess gegen Darknet-Dealer wird fortgesetzt

Monheim · Zwei Monheimer müssen sich vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten.

 Ähnlich wie in der Netflix-Serie „How to sell drugs online (fast)“ sollen die Straftaten abgelaufen sein.

Ähnlich wie in der Netflix-Serie „How to sell drugs online (fast)“ sollen die Straftaten abgelaufen sein.

Foto: dpa/-

Am dritten Verhandlungstag gegen zwei Monheimer vor der 12. Großen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf, die unter dem Codenamen „Cheech and Chong“ im Darknet gewerbsmäßig Kokain verkauft und sich der Geldwäsche sowie des illegalen Waffenbesitzes schuldig gemacht haben sollen, legte die Vorsitzende Richterin Birgit Maiworm den Fokus des Verhandlungstages auf die Tatvorwürfe gegen den Beteiligten R.. Grundlage der Beweiserhebung bildeten die Aussagen eines Kriminalhauptkommissars der Kreis-Polizeibehörde Mettmann, der die polizeiliche Sachbearbeitung des spektakulären Falls, bei dem allein der Umsatz aus Drogengeschäften auf rund 2,6 Millionen Euro geschätzt wird, federführend übernommen hatte. Erwartungsgemäß war der Zuschauerraum voll besetzt. Zunächst verlas die Richterin informell einen Beschluss des OLG Düsseldorf, das den Antrag auf Haftprüfung wegen des bereits begonnenen Verfahrens abgelehnt hatte. 

Der Zeuge beschrieb dem Gericht die Vorgehensweise der Polizei bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten, in der dieser mit Frau und Tochter lebte sowie einer Laube in einer Leverkusener Kleingarten-Anlage. Doch nicht nur im virtuellen Darknet wusste R. seine Aktivitäten zu verschleiern, auch im realen Leben hinterließ er kaum verwertbare Spuren. Lediglich eine geringe Menge Marihuana konnte in der Wohnung sichergestellt werden.
Die Handys, Laptops und Datenträger, die ausgelesen werden konnten, enthielten nichts Brisantes.

Ein vorhandenes Google-Handy wird zwar überwiegend zum Surfen im Darknet benutzt, jedoch konnten keine weiteren belastenden Inhalte entschlüsselt werden. Was die Geldströme, teils in Bitcoin, teils in Monero, anbetraf, stießen auch die Krypto-Finanz-Ermittler an ihre Grenzen. Lediglich die strafrechtliche Relevanz der Waffenfunde dürfte kaum zu bestreiten sein. So fand die Polizei auf R. Nachttisch eine geladene Glock mit einem weiteren Magazin.

Auch die Untersuchung des im Keller und in der Laube reichlich sichergestellten, sehr aufwendigen Verpackungsmaterials lieferte keine direkten Drogenfunde. Erst das Zusammenspiel zwischen GPS-Überwachung von Rs Fahrten mit seinem Audi A6 und der postalischen Aufgabe von Scheinkauf-Sendungen untermauerten den Schluss, dass hinter der Absenderadresse in Monheim R. stand. Der Fortsetzungstermin findet am Mittwoch, 27. Oktober, um 10 Uhr in Saal E137 statt.

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