Erkrath Viereinhalb Jahre Haft für Erkrather

Erkrath/Wuppertal. · 36-Jähriger wegen Drogenhandels verurteilt.

 Der Angeklagte muss zudem in eine Entziehungsanstalt.

Der Angeklagte muss zudem in eine Entziehungsanstalt.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Dass er mit Drogen gehandelt hat und selbige auch konsumiert haben soll: Das hatte der Angeklagte von Beginn an eingeräumt. Er hatte mit seinem Geständnis die Türen geöffnet hin zu einem minderschweren Fall. Das wiederum hat nun dazu geführt, dass der 36-jährige Erkrather zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt wurde.

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft sechs Jahre Haft gefordert, weil man dem Angeklagten nicht geglaubt hatte, dass das in einer Schachtel unter dem Wohnzimmertisch aufbewahrte Springmesser und ein im Flur in einer Schale aufgefundenes Kittmesser von ihm vergessen worden sein könnte. Die Anklage war zuvor davon ausgegangen, dass die in der Wohnung sichergestellten Waffen der Absicherung des Rauschgifthandels gedient hätten. Das Gericht hingegen folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft nicht – und verurteilte den Angeklagten anschließend wegen Drogenhandels und Drogenbesitzes.

Drogenverstecke an mehreren Orten der Wohnung verteilt

Als Polizeibeamte am 22. Mai bei dem 36-Jährigen in der Wohnung gestanden hatten, waren sie in der Küche und im Wohnzimmer fündig geworden. Amphetamine auf dem Wohnzimmertisch, dazu noch Haschisch in Plastikdosen: Der Angeklagte hatte den Stoff weiträumig verteilt und meist in kleinen Tütchen und Dosen aufbewahrt. In der Küche angekommen, schauten die Ermittler in den Backofen. Dort hatte der Mann acht Beutel mit jeweils 100 Ecstasy-Tabletten versteckt. Gleich daneben: Vier Beutel mit 40 Gramm Kokain. Weitere 250 Gramm Amphetamine fanden die Polizeibeamten im Gefrierschrank, umhüllt von Gefrierbeuteln.

In der Wohnung waren 48 Gramm Kokain, 81 Gramm Haschisch, 19 Gramm Marihuana, 293 Gramm Amphetamine und 405 Gramm MDMA sichergestellt worden. Der 36-Jährige hatte in seinem Geständnis eingeräumt, dass er sich durch den Verkauf der Drogen eine Einnahmequelle habe verschaffen wollen. Vor neun Jahren war er in die Sandheider Straße gezogen – die Miete sei vom Jobcenter bezahlt worden. Diese Überweisungen hätte er eigentlich an seinen Vermieter weiterleiten müssen, was er jedoch nicht getan habe. Dann sei auch noch eine Freiheitsstrafe hinzugekommen, die er in der JVA habe absitzen müssen.

Seit 2017 sei er immer tiefer in den Drogensumpf abgerutscht. Seit seiner Verhaftung im Mai sitzt er in Untersuchungshaft, die ihm nun auf die gegen ihn verhängte Strafe angerechnet wird. Das Gericht stimmte zudem dem Antrag der Verteidiger zu, den Angeklagten für weitere zwei Jahre in eine Entziehungsanstalt einzuweisen.

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