Meinung Absurde Rechtslage bei Himmelslaternen

Meinung · Für das verheerende Feuer ist auch eine widersprüchliche Gesetzeslage mit verantwortlich: Himmelslaternen dürfen gekauft, aber nicht genutzt werden.

Welch seltsame Gesetzeslage: Es ist verboten, Himmelslaternen starten zu lassen. Aber verkauft werden dürfen sie. Welcher Käufer bitteschön soll wissen, dass es da eine versteckte exotische Vorschrift wie den § 1 der Fluglaternenverordnung gibt, der die Nutzung der legal erworbenen Laterne verbietet? Vielmehr liegt der Schluss nahe: Was ich legal erwerbe, das darf ich doch wohl auch nutzen.

Gewiss, jeder, der nur ein bisschen nachdenkt, wird zu dem Schluss kommen, dass er da ein Feuer legt, über das er mit dem unkontrollierten Steigen-Lassen keine Kontrolle mehr hat. Das sagt der gesunde Menschenverstand. Aber mal abgesehen davon, dass dieser bei manch einem gerade in der alkoholseligen Silvesternacht nicht immer funktionieren wird, suggeriert doch auch der legal mögliche Kauf, dass die Sache eben nicht gefährlich sei.

Als 2009 verboten wurde, die Himmelslaternen steigen zu lassen, wurde versäumt, eben dieses Verbot auch durch ein Verkaufsverbot zu flankieren. Das war ein Fehler. Spätestens nach der Krefelder Silvesternacht sollte dieser Fehler schnellstens korrigiert werden.

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