Prozess Gericht: Geldstrafen für Raser gefordert

Krefeld · Zwei Männer sollen sich im Juli vergangenen Jahres zu einem Straßenrennen verabredet haben. Davon wollen sie nichts wissen.

 Zwischen 70 und 100 Stundenkilometern soll die Angeklagten über die Philadelphiastraße gefahren sein.

Zwischen 70 und 100 Stundenkilometern soll die Angeklagten über die Philadelphiastraße gefahren sein.

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Mit knapp über 100 Stundenkilometer sollen zwei junge Männer am 19. Juli 2018 durch die Krefelder Innenstadt gerast sein. Daher müssen sich ein 22-jähriger Kempener und ein 23-jähriger Krefelder seit Donnerstag wegen der Teilnahme an einem unerlaubten Straßenrennen vor dem Amtsgericht Krefeld verantworten. Kurz nach Mitternacht sollen sich die Angeklagten auf einer Tankstelle an der Philadelphiastraße getroffen haben, um ein Rennen zu veranstalten. Die Anklage wirft beiden vor, dass sie mit einem Rover und einem Golf mit quietschenden Reifen und aufheulenden Motoren in Richtung des Schinkenplatzes gestartet seien.

Im Verlauf der Fahrt soll einer der Teilnehmer auf mindestens 70 Stundenkilometer beschleunigt haben und auf der linken Fahrspur zwischen den Kreuzungen Philadelphiastraße/Bleichpfad und Leyentalstraße/Goethestraße an einer Zeugin vorbei gerast sein. Der andere Fahrer soll sogar mit einer Geschwindigkeit zwischen 85 und 102 Stundenkilometern einen unbeteiligten Wagen rechts überholt haben.

Es kam wie es kommen musste:  Einer der beiden Fahrer verlor im Kurvenbereich zur Goethestraße die Kontrolle über sein Fahrzeug. Er soll eine mehr als 100 Meter lange Schleuderspur auf der Leyental- und der Philadelphiastraße hinterlassen sowie ein Verkehrsschild umgerissen haben und dann gegen ein Haus und schließlich mit zwei parkenden Autos zusammengestoßen sein.

Die beiden Angeklagten räumen überhöhte Geschwindigkeit ein

Die beiden jungen Männer gaben zwar zu, dass es überhöhte Geschwindigkeiten gegeben haben mag. Das dürfte auch der Grund für den Unfall gewesen sein. Aber ein Straßenrennen? Nein, das habe es nicht gegeben. Die Staatsanwaltschaft glaubte diesen Ausführungen nicht. Weil kein Mensch zu Schaden gekommen ist, plädierte sie für Geldstrafen.

In anderen Straßenrennen-Fällen, bei denen Menschen starben, wurden Fahrer schon zu mehrjährigen, teils lebenslänglichen, Haftstrafen verurteilt. Das Urteil soll am kommenden Dienstag verkündet werden.

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