Täter soll mehrfach zugestochen haben Messerattacke in Krefeld: 33-Jähriger zeitweise in Lebensgefahr

Krefeld · Auf dem Gelände des Bahnhofs in Krefeld-Linn ist es zu einer Attacke mit einem Messer gekommen. Der Angreifer soll mehrfach auf einen 33-Jährigen eingestochen haben - Ärzte haben ihm nach Angaben der Ermittler das Leben gerettet.

 Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Foto: picture alliance / dpa/Patrick Seeger

Ein 33 Jahre alter Mann konnte nur durch eine schnelle Behandlung gerettet werden. Am Bahnhof in Krefeld-Linn ist es nach Angaben von Staatsanwaltschaft und Polizei zu einem lebensgefährlichen Angriff mit einem Messer gekommen. Nach den Angaben hat am Donnerstagabend gegen 23 Uhr ein 46-Jähriger auf einen 33-Jährigen aus Duisburg eingestochen. Letzterer und der Tatverdächtige hatten sich nach den Angaben jeweils mit einem Begleiter (37 und 30 Jahre alt) in einem „abgelegenen Bereich bei den Abstellgleisen des Bahnhofes“ getroffen.

Dort sei es zum Streit und schließlich zu der Attacke gekommen. Laut den Ermittlern soll der Angreifer mehrfach in den Rücken des 33-Jährigen eingestochen haben. „Die anderen beiden Männer griffen sofort ein und konnten den Angreifer vom Opfer trennen“, heißt es in der Mitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei.

Der Verletzte und sein Begleiter (37) begaben sich laut Polizeiangaben nach dem Angriff zur Paul-Hübner-Straße, wo ihr Auto geparkt war. Der 37-Jährige informierte den Rettungsdienst. Der 33-Jährige werde noch in einer Klinik behandelt, heißt es in der Mitteilung von Freitagnachmittag. Der Verdächtige habe noch in der Nacht zu Freitag festgenommen werden können. Nach dem Angriff sei er mit seinem Begleiter mit einem Auto nach Duisburg gefahren. Bei dem 46-Jährigen sei ein Messer gefunden worden. Es werde nun auf Spuren untersucht. Das Motiv für die Tat werde noch ermittelt.

Nach den Angaben der Polizei kannten sich die vier Männer. Der Tatverdächtige sei unter anderem bereits wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgefallen. Ein Haftrichter habe Untersuchungshaft wegen des Tatvorwurfs des versuchten Totschlags angeordnet.

(red)
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