Krefeld-Uerdingen Ist der Abriss der Krefelder Rheinbrücke möglich?

Krefeld · Die Not-Sanierung wird am Wochenende abgeschlossen. Die Zukunft des Bauwerks ist noch offen.

 Sie gehört zum Industriepanorama Uerdingens: Das Foto zeigt die Rheinbrücke im Jahr 2017.

Sie gehört zum Industriepanorama Uerdingens: Das Foto zeigt die Rheinbrücke im Jahr 2017.

Foto: Bischof, Andreas (abi)

Ab Montag sollen auch wieder schwere Lastwagen die Uerdinger Rheinbrücke befahren können. Das erklärte Stephan Huth, der zuständige Projektleiter Brückenbau, unserer Redaktion. Zuvor wird es an diesem Wochenende wieder vergleichsweise ruhig im Bereich des Bauwerks. Verpressarbeiten unter den Fahrbahnplatten sollen das Kapitel „Sperrung für Lastwagen ab 7,5 Tonnen“ abschließen. Dafür wird das Bauwerk bis Montag, 5 Uhr, komplett für den Verkehr gesperrt. Es ist die „vorerst letzte Vollsperrung“ der Querung über den Rhein zwischen Krefeld und Duisburg, hieß es in einer entsprechenden Mitteilung des Landesbetriebs Straßen.NRW. Die Formulierung ist wohl bewusst vorsichtig gewählt. Denn: Wie es mit dem das Rhein-Panorama bestimmenden Denkmal in Zukunft weitergeht, ist nach wie vor unklar. Ein Überblick.

Die Ausgangslage

„Aufgrund des Alters der Brücke (1936) und unabhängig von den aktuellen Schäden hat die Landesregierung den Neubau der Brücke in das Arbeitsprogramm 2019 zur Umsetzung des Bundesfernstraßenbedarfsplans aufgenommen“, heißt es bei Straßen.NRW. Ziel ist ein vierspuriger Ausbau. Für eine zeitnahe Umsetzung hatten sich nach einer Mitteilung der IHK Mittlerer Niederrhein der hiesige Verband und die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg - Wesel - Kleve gemeinsam mit den Oberbürgermeistern von Krefeld und Duisburg eingesetzt. Zur Sicherung der „Leistungsfähigkeit“ sei der vierspurige Ausbau als Verbindung zwischen A3 und A57 nötig.

Das Schreckgespenst Abriss

„Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Niederrhein wird die Anstrengungen für die Planung der neuen Brücke erhöhen“, heißt es auf der Internetseite von Straßen.NRW. Was steckt dahinter? Die Antwort auf die Frage hat sich seit September 2019 nicht verändert. Alle möglichen Optionen werden geprüft, um die Querung fit für das gestiegene Verkehrsaufkommen zu machen. Das erklärt Straßen.NRW-Brückenexperte Stephan Huth unserer Redaktion. Verschiedene Fragen sollen dabei beantwortet werden. Beispiele: Könnte die bestehende Brücke in Zukunft als eine Richtungsfahrbahn dienen? Könnte eine zweite Brücke neben dem bestehenden Bauwerk errichtet werden? Ist die bestehende Brücke noch zukunftsfähig? Das ist wohl eine der entscheidenden Frage. Denn auch der Abriss des Denkmals wurde bisher als mögliche Option aus Richtung der Planer nicht ausgeschlossen.

Uerdingens Politiker sehen das anders. Elmar Jakubowski (CDU) mahnte, die Planungen „sehr sensibel“ zu verfolgen. Bezirksvorsteher Jürgen Hengst (SPD) erklärte diese Möglichkeit für „politisch nicht vertretbar“. Bei den Prüfungen gehe es Straßen.NRW unter anderem auch um Umweltaspekte oder die Anliegen von Bauern, erklärte Stephan Huth. Bis die Antwort zu den machbaren Möglichkeiten konkreter ausfällt, soll es nicht mehr lange dauern. Mitte 2020 wird anvisiert, um durchführbare Optionen zu präsentieren, auf die ein politischer Entscheidungsprozess folgen kann.

Die Denkmalfrage

Da die Rheinbrücke in Bundeseigentum ist, ist für die Denkmalfrage die Bezirksregierung als Obere Denkmalbehörde zuständig. Am Ende einer entsprechenden Anfrage unserer Redaktion heißt es in einer Antwort einer Sprecherin der Bezirksregierung: „Das Ziel des Denkmalschutzes und der Denkmalschutzbehörde ist es, Denkmäler im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes NRW zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen.“

Also Entwarnung? Nicht ganz: Die „Erlaubnis zur Beseitigung eines Denkmals“ könne laut Denkmalschutzgesetz zum Beispiel erteilt werden, „wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt“, teilt die Sprecherin weiter mit. Der Antragssteller müsse dieses „begründen und darlegen“.

Im Fall der Rheinbrücke würde das die Bezirksregierung im Einvernehmen mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland prüfen. Solche Prüfungen seien Einzelfallentscheidungen.

Der Abriss eines Bau-Denkmals hatte zuletzt in Uerdingen begonnen. Aufgrund „klar nachgewiesener Nicht-Nutzbarkeit“ bekam das Unternehmen Covestro die Erlaubnis, das ehemalige Bayer-Kasino an der Rheinuferstraße unter Auflagen abzureißen.

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