Gericht Angeklagter muss in die Psychiatrie

Krefeld · Nach brutalen Attacken auf seine Familie ist ein 36-jähriger Krefelder wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren und zu einer Unterbringung in einem Krankenhaus verurteilt worden.

 Vor dem Landgericht Krefeld ist der 36-Jährige am Donnerstag verurteilt worden.

Vor dem Landgericht Krefeld ist der 36-Jährige am Donnerstag verurteilt worden.

Foto: dpa/Ina Fassbender

Immer wieder hat ein Angeklagter am Donnerstag den Gutachter vor dem Landgericht unterbrochen. Der Mediziner hatte zur psychiatrischen Verfassung des 36-jährigen Krefelders ausgesagt. Irgendwann wurde das dem Vorsitzenden Richter zu bunt. Der Angeklagte wurde des Saales verwiesen. Nach dem Bericht des Gutachters durfte der Mann dann wieder in den Saal kommen.

Als dann der Staatsanwalt plädierte, begann die Situation erneut zu entgleisen. Wieder musste der Angeklagte heraus. Der Vertreter der Anklagebehörde forderte für den Mann eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren im Gefängnis und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Denn der Gutachter hatte dem Angeklagten unter anderem eine paranoide Schizophrenie attestiert.

Der Mann hat immer wieder Mitglieder seiner Familie attackiert, darum wurde er wegen Körperverletzung und sogar versuchtem Totschlag angeklagt. Begonnen haben sollen die angeklagten Taten im Juni 2018. Er soll unter anderem den Lebensgefährten seiner Mutter mehrfach mit dem Fuß gegen den Kopf getreten haben. Hierdurch erlitt der Mann erhebliche Kopfverletzungen. Im März 2019 habe der Angeklagte seine Mutter in ihrer Wohnung in den „Schwitzkasten“ genommen und ihr gleichzeitig mit den Fingern in die Augen gedrückt.

Mit dem Gehstock gegen Kopf
und Schulter geschlagen

Im Januar 2020 habe der Angeklagte dem Lebensgefährten der Mutter mehrfach mit einem Gehstock gegen Kopf und Schulter geschlagen. Nachdem der Angegriffene aus der Wohnung habe flüchten können, soll der Angeklagte die Wohnungstüre verriegelt haben und nunmehr mit den Worten „ich schlage dich Tot“ mit dem Gehstock und der Faust auf seine Mutter eingeschlagen haben. Diesmal erlitt die Mutter massive Kopfverletzungen.

Der Verteidiger hatte für eine milde Strafe plädiert. Das Gericht verurteilte den Angeklagten letztlich wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren und zu einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Der Vorwurf des versuchten Totschlages wurde fallengelassen.

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