Gericht Krefelder muss in die Drogenklinik

Krefeld · Der 28-Jährige wollte mit dem Raub seine Sucht finanzieren.

 Der Erwerb eines Mobiltelefons soll nur ein Vorwand gewesen sein, um das mutmaßliche Opfer auszurauben.

Der Erwerb eines Mobiltelefons soll nur ein Vorwand gewesen sein, um das mutmaßliche Opfer auszurauben.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Viereinhalb Jahre muss ein 28-jähriger Krefelder wegen schweren Raubes, Körperverletzung und Diebstahl ins Gefängnis. Das entschied das Landgericht am Montag. Gemeinsam mit Mittätern hat er zur Überzeugung des Gerichts im Juli 2019 einen Krefelder ausgeraubt, der ein Handy verkaufen wollte. Der Erwerb des Mobiltelefons soll nur ein Vorwand gewesen sein, um das Opfer auszurauben. Als der Mann die Tür öffnete, wurde ihm ein Tritt in den Rücken versetzt und ein gezückt. Mit Bargeld und Handy haben die Täter dann die Flucht ergriffen. Außerdem nahmen sie zwei Kisten voll mit – vermutlich gefälschten – Schuhen mit. Da der Angeklagte allerdings laut psychiatrischem Sachverständigen drogenabhängig ist und mit der Tat auch seinen Konsum finanzieren wollte, muss er die Freiheitsstrafe nicht nur im Gefängnis absitzen, sondern auch in einer geschlossenen Drogenklinik. sp

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