Betrügerin muss Strafe zahlen

Die Krefelderin soll das Vertrauen ihrer Nachbarin missbraucht haben.

Symbolbild

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Foto: Peter Steffen

Krefeld. Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht — dieses Sprichwort hätte für eine 58-jährige Krefelderin vor dem Schöffengericht durchaus zur Bedrohung werden können. Nur, dass es bei ihr geheißen hätte, wer elfmal betrügt, dem glaubt man bei zwölften Mal seine Unschuld nicht. Sie musste sich wegen Untreue, Karten- und Computerbetruges verantworten. Verurteilt wurde sie am Montag nicht, freigesprochen wurde sie wegen der Vorwürfe allerdings auch nicht. Das Verfahren wurde eingestellt.

Dafür wurde der Angeklagten zur Auflage gemacht, an ihr mutmaßliches Betrugs-Opfer innerhalb von sechs Monaten 2000 Euro zu zahlen. Insgesamt 14 Mal soll die 58-Jährige Geld vom Konto ihrer 59-jährigen Nachbarin abgehoben und dafür eine Vollmacht benutzt haben, die diese ihr für Einkäufe und Geldabhebungen ausgestellt haben soll. Von Februar bis Juni 2016 soll die Angeklagte so mehr als 4000 Euro in Beträgen zwischen 50 und 700 Euro für sich kassiert haben. Außerdem soll sie bei der Zulassungsstelle ein Auto zulasten des Kontos ihrer Nachbarin angemeldet und sich so die Kfz-Steuer in Höhe von 94 Euro ergaunert haben.

Die Angeklagte sagte, dass sie überhaupt keine Möglichkeit hatte, an das Konto ihrer Nachbarin zu gelangen. Erst Mitte Juni 2016 habe sie eine Vollmacht bekommen. Im Dezember 2015 habe sie sie das erste Mal um Hilfe gebeten. Die gehbehinderte Frau habe ihren Haushalt nicht mehr alleine stemmen können. Sie habe sich daraufhin um die 59-Jährige und deren Haushalt gekümmert. Das habe im September 2016 geendet. Da sei ihre Nachbarin ins Pflegeheim gekommen.

Die Angeklagte will da noch einen großen Präsentkorb von der Schwester ihrer Nachbarin zum Dank bekommen haben. Von Klagen oder Anschuldigungen erzählte sie nichts. Von daher habe sie auch die Anzeige überrascht. Die ehemalige Nachbarin, die im Zeugenstand aussagte, konnte sich an die einzelnen Abhebungen nicht mehr gut erinnern. Das Gericht konnte daher einige Fälle nicht sicher nachvollziehen. Am Ende kam es daher zur Einstellung des Verfahrens gegen die Geldauflage.

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