Gericht 41 000 Euro auf dem Konto vergessen?

Düsseldorf · Eine Frau hatte Übergangsgeld beim Jobcenter beantragt, obwohl sie 41 000 Euro auf einem Konto hatte. Vor Gericht sagte sie, dass es sich um ein Versehen gehandelt habe.

Symbolbild

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Foto: picture alliance / dpa/Peter Steffen

Übergangsgeld hatte eine 48-Jährige im März vergangenen Jahres beim Jobcenter beantragt und dabei versichert, über kein zusätzliches Vermögen zu verfügen. Doch das stimmte nicht. Bald kam heraus, dass sich rund 41 000 Euro auf einem Konto befanden, auf das die Frau Zugriff hatte. Wegen versuchten Betruges musste sie sich gestern vor dem Amtsgericht verantworten.

Dem Richter erzählte die Angeklagte eine erstaunliche Geschichte. Als das Übergangsgeld beantragt wurde, habe sie keine Ahnung gehabt, dass ihr Freund, mit dem sie eine Lebensgemeinschaft hat, noch über eine so große Geldsumme verfügt. Damit habe er mit ihr auch niemals gesprochen. Die Frau behauptete auch, völlig unschuldig zu sein. Das Ganze sei ein Versehen gewesen.

Der Freund sollte das angeblich bestätigen. „Ich habe vergessen, dass es noch eine Rentenpolice gab“, sagte der 54-Jährige im Zeugenstand. Doch der Richter wollte das nicht glauben. Denn es gab auch ungeklärte Zahlungen, die auf dem Konto des Paares eingegangen.

So war einmal Geld überwiesen worden, als das normale Girokonto gepfändet war. Außerdem hatte sich das Paar, das angeblich große finanzielle Probleme hatte, einen Urlaub in Bayern geleistet, um sich in Ruhpolding die Biathlon-Wettbewerbe anzuschauen. Das wollte für den Richter so gar nicht zu der Aussage passen.

Er machte dem 54-Jährigen klar, dass er auf die Anklagebank gehöre, wenn es stimmt, dass er heimlich Geld gebunkert hatte. Schließlich  behauptete der Zeuge, er könne sich nicht mehr daran erinnern, ob er seiner Freundin erzählt hatte, dass es  noch eine finanzielle Reserve gab.

Noch keinen Blick hatte der Richter vor der Verhandlung in das Strafregister der 48-Jährigen geworfen.  Das weist eine Vielzahl von Einträgen auf, die Frau ist wegen etlicher Betrugstaten vorbestraft und hat auch schon im Gefängnis eingesessen. Was sie verbrochen hat, wollte die Angeklagte dem Richter nicht sagen: „Das ist Privatsache“. Das Gericht glaubte nicht an das Versehen beim Jobcenter. Die Frau wurde zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird.

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