Düsseldorf Keine Jagd auf wilde Parker rund um den Flughafen

In in diesen Ferien sollen Parkscheiben die Flughafenparker verdrängen.

Düsseldorf: Keine Jagd auf wilde Parker rund um den Flughafen
Foto: Lepke

Düsseldorf-Rath/Unterrath. Die Anlieger in Rath und Unterrath sind sauer auf Flughafenparker und Privatanbieter. Beim Dialog mit Oberbürgermeister Thomas Geisel brachten sie ihren Ärger zum Ausdruck. Die Bezirksvertreter im Rathaus Rath schickten einen langen Wunschzettel an die Verwaltung. Sie hätten gern eine „Ausweitung der Anti-Flughafenparker-Beschilderung“ und des Anliegerparkens war die Rede. Ordnungsamtschef Thomas Zimmermann und Thomas Großhenning, zuständig für die Parkraumbewirtschaftung im gesamten Stadtgebiet, erklärten, was machbar ist. Sie brachten einen einzigen Vorschlag ins Bezirksrathaus mit. Zugleich versuchten sie, Vorurteile abzubauen. Von einer Hetzjagd gegen private Parkfirmen halten sie nichts. Hier die Details.

Im März hatte das Amt für Verkehrsmanagement Zählungen in Rath und Unterrath durchgeführt, um die Auslastung der Parkplätze morgens um 10 und 22 Uhr zu ermitteln, innerhalb und außerhalb der Osterferien. Außerhalb der Ferienzeit gab es keinerlei Probleme. In Rath war der öffentliche Parkraum morgens zu 55 Prozent, abends zu 90 Prozent belegt. In Unterrath waren es morgens 66 und abends 80 Prozent. Damit würden sich die Wohngebiete in Rath und Unterrath nicht von anderen Wohngebieten unterscheiden, so Großheinrich.

In den Ferien stieg die Auslastung morgens auf 70 beziehungsweise 66 Prozent, abends auf 94 beziehungsweise 80 Prozent. Aber: Der Anteil der Autos mit Düsseldorfer Kennzeichen ist sehr hoch. Großheinrich: „Nach diesen Stichproben können wir nicht einfach ein neues Anwohnerparkgebiet einrichten.“

Das Angebot der Verwaltung ist eine Parkscheibenregelung für 24 Stunden in den Sommer- und Herbstferien, um Dauerparker zu verdrängen. Großheinrich betonte aber, dass bei dieser Regelung auch die Anlieger betroffen sind, denn sie müssen ihr Auto täglich bewegen. Eine solche Regelung hatte es schon 2015 gegeben, war dann aber wieder fallengelassen worden.

Ordnungsamtschef Zimmermann machte deutlich, dass man nicht ohne Weiteres gegen gewerbliche Parkplatzanbieter vorgehen könne, denn diese Firmen seien nicht genehmigungspflichtig. Zimmermann: „ Nur bei gravierenden Verstößen ist das Untersagen eines Betriebs möglich. Knöllchen allein reichen nicht.“ Außerdem sei nicht jedes Auto mit fremdem Kennzeichen ein Flughafenbenutzer. Die 24-Stunden-Parkscheiben werde man kontrollieren, aber keinesfalls flächendeckend.

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