Corona Pro und Contra: Geld zurück für Abonnenten von Art-Card und Rheinbahn-Tickets?

Düsseldorf · Die Coronakrise und die Rechte der Verbraucher, die die Kosten für nicht genutzte Leistungen im Voraus bezahlt hatten. Wir stellen zwei Standpunkte gegenüber.

 Die Straßenbahnen der Rheinbahn sind derzeit nicht so voll wie in normalen Zeiten.

Die Straßenbahnen der Rheinbahn sind derzeit nicht so voll wie in normalen Zeiten.

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Vereinsbeiträge, Reisekosten, Beiträge für Fitnessstudios – in der Coronakrise wurde all das zum Zankapfel: Muss weiterhin gezahlt werden, muss ein Kunde Gutscheine akzeptieren? Speziell für Düsseldorfer sind zwei Leistungsangebote interessant, bei denen sie mit ihren Abobeiträgen in Vorleistung getreten sind, die Angebote wochenlang aber gar nicht nutzen konnten. Oder aus Angst vor Ansteckung mit dem Coronavirus auch weiterhin nicht nutzen wollen: Die Art-Card und die Abo-Tickets der Rheinbahn wie zum Beispiel das Ticket 2000.

Die Art-Card

Die Art-Card funktioniert so: Der Kulturinteressierte zahlt einen Jahresbeitrag von 80 Euro (für Jugendliche und Studenten gelten ermäßigte Beiträge von 15 bzw. 40 Euro). Dafür ist dann der Eintritt in die davon erfassten Museen im Einzelfall frei. Nun waren bekanntlich seit dem 14. März die Museen und Kulturinstitute wegen des Coronavirus geschlossen. Erst seit ein paar Tagen öffnen sie wieder schrittweise, eine deutlich geringere Zuschauerzahl wird eingelassen.

Die vom Kulturamt herausgegebene und von Düsseldorf Tourismus gemanagte Art-Card konnte also über Wochen nicht genutzt werden. Es habe zwar keine Beschwerden gegeben, so eine Sprecherin der Stadt. Wohl aber Nachfragen, wie man denn in dieser Sache zu verfahren gedenke. Entgegenkommend, wie jetzt bekannt wurde. Die Laufzeit aller Art-Cards wird um zwei Monate automatisch verlängert. Der einzelne Abonnent muss nichts unternehmen. Man kann aber auch eine Erstattung des auf die Ausfallzeit bezogenen Zeitraums verlangen.

Ticket 2000 und Co.

Bei den Rheinbahn-Abotickets liegt die Sache freilich anders. Hier sind Busse und Bahnen, wenn auch in reduziertem Takt, während der gesamten Zeit der Coronakrise durchgefahren. Das Angebot wurde und wird weiterhin auch für Abonnenten von im Voraus bezahlten Zeittickets aufrechterhalten. Dennoch fühlt sich manch ein Fahrgast unwohl bei dem Gedanken, in einer möglicherweise voll besetzten Bahn oder einem Bus mitzufahren. Bei den Tickets geht es um deutlich höhere Kosten als bei der Art-Card. So kostet etwa ein Ticket 2000 im Abo je nach Preisstufe zwischen 71 und 110 Euro. Und zwar monatlich.

Auch die Rheinbahn kommt ihren Abonnenten entgegen. Sie können ihr Abo bis Ende Juni pausieren lassen. Eine Sprecherin: „Es reicht, wenn sich der Kunde formlos bei der Rheinbahn meldet. Kunden, die ihr Abo pausieren lassen wollen oder sonstige Fragen dazu haben, schreiben der Rheinbahn bitte eine E-Mail an [email protected].

Pro: Von Christian Herrendorf

Es gibt in diesen Tagen eine Menge Menschen, Unternehmen und Institutionen, die darauf verweisen, wie Corona ihnen wirtschaftlich schadet und die hoffen, dass sie diesen Schaden nicht alleine tragen müssen. Darunter sind viele, denen auch wir als einfache Verbraucher helfen können, indem wir mehr Angebote in Anspruch nehmen, Gutscheine kaufen oder darauf verzichten, eine Erstattung zu verlangen. Inzwischen tauchen in diesem Zusammenhang aber vermehrt Unternehmen auf, die von sich aus den Anspruch formulieren, man möge verzichten, und bei denen man das nicht nachvollziehen kann, etwa große Konzertveranstalter. Deshalb ist es sehr zu begrüßen, dass Stadt und Rheinbahn für Art-Card und Monatsticket nun ein positives Zeichen setzen – und das sogar, obwohl beide Karten für etwas an sich Fördernswertes stehen.

Contra: Von Peter Kurz

Zur Frage, wer für Corona verantwortlich ist, gibt es verschiedene (Verschwörungs-) Theorien. Unstrittig ist: Weder die Rheinbahn, noch das Kulturamt, noch die Nutzer von Abokarten beider Institutionen können etwas für den Schlammassel. Nun geht die juristische Argumentation so: keine Leistung, kein Geld. Allerdings: Dass die Leistung nicht oder nicht wie gewohnt erbracht werden kann, liegt weder in der Sphäre des einen, noch in der des anderen Vertragspartners. So wie der Kunde darauf pocht, er habe nichts für sein Geld erhalten, kann doch der Herausgeber einer Abokarte sagen: Mit jedem Abo kaufst du eine Wette auf die Zukunft. Dass du die Vorteile nutzen kannst oder eben auch nicht. Das Gerechteste in solch einer Situation wäre: Beide Seiten teilen sich den Schaden. Wenn die Anbieter mehr tun, könnte man auch mal danke sagen.

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