„Ceci“ muss Schüler aus der Region aufnehmen

Die Gemeindezugehörigkeit darf kein Absagegrund sein. Schuldezernent bedauert das Urteil.

Düsseldorf. Sieg für die abgelehnten Schüler aus Meerbusch und Krefeld: Das Cecilien-Gymnasium muss sie aufnehmen, die Ablehnung im Jahr 2011 war nicht rechtens. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster am Donnerstag entschieden. Das Urteil wird wohl Folgen haben, denn zuletzt galt in Düsseldorf, dass Umlandfamilien nur Chancen haben, wenn schon Geschwisterkinder an der Schule sind.

Das Thema gewinnt an Brisanz, da die Gymnasien in Düsseldorf seit Jahren Probleme haben, alle neuen Schüler aufzunehmen und viele Kinder aus dem Umland an die Schulen der Landeshauptstadt drängen. Deren Zahl allein an den städtischen Schulen beläuft sich laut Schuldezernat auf rund 750.

Das „Ceci“ hatte im Frühjahr 2011 zu viele Anmeldungen und lehnte Schüler aus den Nachbargemeinden mit der Begründung ab, sie kämen nicht aus Düsseldorf. Das Verfahren verlief auch noch unglücklich, die Absagen kamen spät und überraschend für die Familien.

Sie klagten zunächst vor dem Verwaltungsgericht. Als als die Richter sie abwiesen, wandten sie sich an das OVG. Nach ihrer Ansicht kann Gemeindezugehörigkeit nach dem Schulgesetz kein Grund zur Ablehnung sein. Dem haben sich die Richter nun angeschlossen.

Schuldezernent Burkhard Hintzsche bedauerte das Urteil: „Wir können so keine Schulplanung machen.“ vor dem Hintergrund, dass viele Düsseldorfer Kinder nicht an ihre Wunschschule kämen, sei die jetzt geschaffene Situation nicht haltbar.

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