Prozess Abschiebeflug aus Düsseldorf: 19-Jähriger soll Passagier gewürgt haben

Dramatische Szenen haben sich in einer Maschine abgespielt, die von Düsseldorf aus in Richtung Lissabon starten sollte. Ein 19-Jähriger, der abgeschoben werde sollte, soll randaliert und einen Passagier angegriffen haben.

 Am Ende startete die Maschine ohne den 19-Jährigen und die Polizisten. Foto: dpa

Am Ende startete die Maschine ohne den 19-Jährigen und die Polizisten. Foto: dpa

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Düsseldorf. Dramatische Szenen spielten sich im November vergangenen Jahres in einer Maschine ab, die von Düsseldorf nach Lissabon fliegen sollte. Ein 19-Jähriger, der nach Guinea abgeschoben werde sollte, randalerte und griff einen unbeteiligten Passagier an. Der Pilot sah die Sicherheit der anderen Fluggäste gefährdet. Der 19-Jährige musste die Maschine zusammen mit den zwei begleitenden Polizeibeamten verlassen. Am Donnerstag hat der Fall ein Nachspiel vor dem Amtsgericht. Der junge Mann muss sich dort wegen Körperverletzung und Widerstand verantworten.

Zusammen mit den beiden Polizisten hatte der 19-Jährige die Maschine nach Lissabon betreten. Nachdem der mit Handfesseln gebundene Guineer sich zwischen seine beiden Begleiter gesetzt hatte, sprang er plötzlich auf. Er beugte sich über einen vor ihm sitzenden Passagier und würgte ihn mit den gefesselten Händen. Der völlig unbeteiligte Fluggast erlitt Schürfwunden am Hals.

Als die Polizisten versuchten, den Würgegriff zu lösen und den 19-Jährigen auf seinen Sitzplatz zurückzuziehen, leiste der Afrikaner erheblichen Widerstand. Mehrfach soll er nach den Polizeibeamten und anderen Reisenden getreten haben. Als es einem Begleiter gelang, die Hände des Randalierers auf einem Sitzplatz zu fixieren, wollte der 19-Jährige ihm in die Hände beißen.

Während der Auseinandersetzung rutschte der Angeklagte in den Fußraum, wo ein Polizist ihn auf dem Boden fixieren wollte. Die ganze Zeit über wehrte sich der Mann aus Guinea mit Leibeskräften, schlag und trat um sich. Bis der Pilot genug gesehen hatte. Er ordnete an, dass der Abschiebeflug unter diesen Umständen nicht durchgeführt werden konnte. Die Polizisten und der Angeklagte mussten den Flieger verlassen. Ob der 19-Jährige nach dem Prozess abgeschoben werden kann, ist noch unklar.

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