Überprüfungen laufen Achter Abschiebeflug erreicht Kabul

Kabul/Berlin (dpa) - Mit dem achten Abschiebeflug hat Deutschland die größte Gruppe afghanischer Flüchtlinge seit einem Jahr zurück in ihr Heimatland geschickt.

Überprüfungen laufen: Achter Abschiebeflug erreicht Kabul
Foto: dpa

Die aus Frankfurt am Main kommende Maschine sei am Donnerstag kurz nach 8.00 Uhr Ortszeit in Kabul gelandet, sagte der Repräsentant der Internationalen Organisation für Migration (IOM) am Flughafen, Schah Saman. Zum ersten Mal waren zwei Gefährder an Bord, denen die Behörden Terrorakte zutrauen. Abschiebungen nach Afghanistan sind umstritten, weil sich dort der Konflikt zwischen Regierung und islamistischen Taliban drastisch verschärft. Es gibt mittlerweile landesweit Gefechte und Anschläge.

Wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums bestätigte, waren 27 Passagiere an Bord. Das ist die größte Gruppe seit dem ersten Abschiebeflug im Dezember 2016, als 34 abgelehnte Asylbewerber nach Afghanistan geflogen worden waren. An der Rückführungsmaßnahme, die von 73 Beamten der Bundespolizei begleitet worden war, hatten sich laut BMI die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen beteiligt, wobei allein Bayern laut einer Pressemitteilung der Landesregierung 17 Passagiere gestellt hatte.

Wie das BMI mitteilte, waren 17 der Männer Straftäter. Acht seien „Personen, die hartnäckig eine Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigern“ - eine Kategorie, die Flüchtlingsaktivisten kritisieren, weil sie sehr weit ausgelegt werden kann. Nach einem massiven Bombenanschlag vor der deutschen Botschaft in Kabul im Mai hatte die Bundesregierung Abschiebungen auf die drei Kategorien Straftäter, Identitätstäuscher und Gefährder beschränkt.

Was den Gefährdern genau vorgeworfen wird, machte das BMI nicht deutlich. Auf afghanischer Seite gab es nach ersten Erkenntnissen keine besonderen Maßnahmen. „Hier ist niemand der Polizei übergeben worden“, sagte der Leiter der Beobachtungsgruppe im Flüchtlingsministerium, Faisurrahman Chadam.

Eine BMI-Sprecherin hatte der dpa gesagt, dass der afghanischen „Seite bekannt ist, dass Straftäter, Gefährder (und) Mitwirkungsverweigerer zurückgeführt werden“. Außerdem würden „die Namen der Betroffenen übermittelt“. Beamte des Flüchtlingsministeriums in Kabul und der Grenzpolizei sagten der dpa allerdings, sie bekämen diese Informationen nicht. Ein Sprecher des Innenministeriums, Nasrat Rahimi, sagte, dass bei vergangenen Flügen einige Männer festgenommen worden seien, vor allem solche, denen Mord und schwere Körperverletzung vorgeworfen worden sei. Details konnte Rahimi aber zunächst nicht nennen.

Einer der Männer, die am Donnerstag wieder in Kabul ankamen, ist der 19-jährige Aschgar Abasi, der sagte, er sei ein Jahr und sieben Monate lang im Gefängnis gewesen. „Ich habe Scheiße gebaut.“ Er sei nicht glücklich mit dem, was er getan habe, aber er sei in Therapie gewesen. Die Deutschen sprächen doch immer von einer zweiten Chance?

Hassan Hussaini, auch 19 Jahre alt, sagte, er habe zwei Jahre und sieben Monate lang gesessen. Er habe „einen Typen zusammengeschlagen und ihm eine Pistole an den Kopf gehalten“, weil er seine Freundin belästigt hätte. „Ich kann für fünf Jahre nicht nach Deutschland zurück, aber ich hole mir jetzt einen Pass hier und dann gehe ich in die Türkei, warte fünf Jahre und gehe nach Deutschland zurück“, sagte er.

Ein anderer junger Mann, Ismail Hasara, ebenfalls 19, sagte, er sei nie in Afghanistan gewesen ud habe keine Familie im Land, er sei im Iran aufgewachsen. Er habe sich nichts zuschulden kommen lassen. „Sie haben meine Zukunft zerstört, als sie mich zurückgeschickt haben.“

Auf der ursprünglichen Flugliste der Abschiebekandidaten standen nach Auskunft von Flüchtlingsaktivisten und Anwälten mindestens drei junge Männer, die in keine der drei Kategorien gehörten, darunter ein junger Mann, der aus der Ausbildung in Bayern heraus abgeschoben werden sollte. Aktivisten aus Bayern sagten am Morgen aber, dass der Schüler nicht auffindbar gewesen sei, als die Polizei ihn holen wollte. Er habe letztlich nicht im Flugzeug gesessen.

Die Asylanwältin Myrsini Laaser beklagte Mittwochnacht Verfahrensfehler. Ein Eilantrag gegen die Abschiebung eines Mandanten sei vom Verwaltungsgericht München schon abgelehnt worden, während sie noch dabei gewesen sei, Unterlagen dorthin zu faxen.

Es ist die achte Sammelabschiebung seit Dezember 2016. Mit den ersten sieben Flügen hatte die Bundesregierung nach offiziellen Angaben 128 zumeist junge Männer nach Afghanistan zurückfliegen lassen.

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