Wuppertaler Schülern droht die Abschiebung
Die Sorge an einer Schule in Wuppertal wächst. Geschwister haben Angst, bald "abgeholt" zu werden. Ihre Lehrer schlagen Alarm.
Wuppertal. Die Sorge an der Gesamtschule Else-Lasker-Schüler ist groß. Zemrita und Muamer droht die Abschiebung nach Serbien. „Sie haben Angst, dass bald jemand klingeln und sie abholen könnte“, sagt Lehrer Silvio Geßner. Da ihre Familie zu den albanischen Roma gehöre, drohe den beiden und ihrer Familie in Serbien Mobbing und Unterdrückung, fürchten die Lehrkräfte der Geschwister. Denn für Roma herrschten selbst in einigen EU-Ländern noch „teils furchtbare Lebensumstände“, schreibt Lehrer Deniz Ulusoy.
Der Schulwechsel nach Serbien wäre aus seiner Sicht zudem „pädagogisch eine Katastrophe“ für die beiden Kinder, die derzeit die siebte Klasse besuchen. Darüber hinaus seien Zemrita und Muamer längst voll integriert. „Eine tatsächliche Ausweisung“ erscheine als „hochgradige Verschwendung“ bereits investierter Ressourcen, erklärt Ulusoy.
Und auch die um Integration bemühten Eltern könne die Abschiebung nach Einschätzung der Lehrkräfte schwer treffen: Während die suizidgefährdete Mutter immer noch darunter leide, dass das Haus der Familie in Serbien von Fremden angezündet worden sei, kämpfe der Vater um Integration und engagiere sich zum Beispiel einen Tag in der Woche bei der Tafel. Die Lehrkräfte setzen sich nun mit mehreren Schreiben an die zuständigen Ämter und an Bundespolitiker für den Verbleib der Familie in Wuppertal ein.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) habe tatsächlich bereits entschieden, dass die Familie abgeschoben werden soll, sagt Jürgen Lemmer, Leiter des Ressorts Zuwanderung und Integration bei der Stadtverwaltung. Und auch die Gerichte hätten sich nicht dagegen ausgesprochen.
Die Stadt prüfe nun nur noch, ob es humanitäre Gründe für einen Verbleib in Deutschland oder Abschiebehinderungsgründe gebe. Zu diesen Bereichen gehörten zum Beispiel besondere Integrationsleistungen oder Krankheiten, sagt Lemmer. Grundsätzlich sei die Stadtverwaltung aber nur noch für die Umsetzung der BAMF-Entscheidung zuständig — von den genannten kleinen Ausnahmen abgesehen.