Prozess gegen Ex-Kollegen Verfahren um zerstückelten Koch: Landgericht Köln mildert Strafe

Köln · Als am Rheinufer eine Leiche gefunden wird, führt die Spur zu einem chinesischen Koch. Im Streit soll der Mann seinen Kollegen getötet haben. Das Kölner Landgericht hat das Strafmaß für ihn nun trotzdem verringert.

 Der Angeklagte (r) sitzt im Gerichtssaal neben seinem Anwalt.

Der Angeklagte (r) sitzt im Gerichtssaal neben seinem Anwalt.

Foto: dpa/Oliver Berg

Im Fall um einen getöteten und zerstückelten chinesischen Koch hat das Landgericht Köln das Strafmaß verringert. Der angeklagte frühere Kollege des Opfers wurde am Dienstag zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. In erster Instanz war gegen den heute 38-jährigen Chinesen wegen Totschlags im Januar 2019 eine Strafe von fünf Jahren und zehn Monaten verhängt worden.

Das Urteil war vom Bundesgerichtshof (BGH) im November 2019 in einen Schuldspruch wegen Körperverletzung mit Todesfolge umgewandelt worden. Die obersten Strafrichter hatten dabei entschieden, dass der Mann seinen Kollegen im Streit möglicherweise nur habe verletzten wollen. Dessen Tod müsse er nicht zwangsläufig in Kauf genommen haben.

In der ersten Instanz hatte der Angeklagte geschwiegen, das Urteil stützte sich auf Indizien. Dennoch war sich das Gericht damals sicher, dass der Angeklagte seinen Kollegen aus einem China-Restaurant im Streit vorsätzlich getötet hat. Anschließend habe der 38-Jährige die Leiche professionell zerteilt, „wie er es im Rahmen seiner Kochausbildung gelernt“ habe, hieß es im erstinstanzlichen Urteil. Den Torso habe der Angeklagte anschließend im Rhein entsorgt, die restlichen Gebeine und den Schädel in einem Wald in Köln. Gefunden wurden die Leichenteile im Juli 2016, kurz nach der Tat, sowie im Mai 2017 - jeweils von Kindern.

Verteidiger Raphael Botor machte in seinem Plädoyer auf die Möglichkeit einer Doppelbestrafung seines Mandanten in China aufmerksam. Dort könne dem Angeklagten bei einer neuerlichen Verurteilung wegen desselben Delikts sogar die Todesstrafe drohen. Ob der Angeklagte nach Verbüßung seiner Haftstrafe abgeschoben wird, das hätten Staatsanwaltschaft und Ausländerbehörde zu entscheiden, erklärte das Gericht. Der Angeklagte sitzt seit rund zwei Jahren in Untersuchungshaft. Diese Zeit wird auf die Strafe angerechnet. Gegen das Urteil vom Dienstag kann Revision eingelegt werden.

(dpa)
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