Meinung Politische Alleingänge müssen Konsequenzen haben

Meinung | Berlin · Soll die strikte Abgrenzung von der AfD glaubhaft wirken, muss es in CDU und FDP Konsequenzen für die geben, die stattdessen Annäherung suchen. Beispielfälle gibt es durchaus.

 Thomas Kemmerich (FDP) ließ sich mit Stimmen der AfD in Thüringen zum Ministerpräsidenten machen.

Thomas Kemmerich (FDP) ließ sich mit Stimmen der AfD in Thüringen zum Ministerpräsidenten machen.

Foto: dpa/Martin Schutt

Wie viel Abweichlertum hält eine Partei aus? Nach dem Wahldebakel im Thüringer Landtag müssen sich Union und FDP die Frage stellen, wie sie es mit Mitgliedern halten wollen, die auf Beschlüsse der Partei pfeifen und ihr eigenes politisches Süppchen kochen.

 Wie viel Abweichlertum hält eine Partei aus, fragt Stefan Vetter.

Wie viel Abweichlertum hält eine Partei aus, fragt Stefan Vetter.

Foto: k r o h n f o t o . d e

Im Konrad-Adenauer-Haus wird man nicht müde, den strikten Ausschluss einer Zusammenarbeit mit der AfD zu betonen. Da schlägt es dem glatt ins Gesicht, wenn der Vorsitzende der rechtskonservativen Werteunion in der CDU, Alexander Mitsch, sich als Kleinspender für eben jene Partei outet und sogar mit dem Gedanken einer Mitgliedschaft geliebäugelt hatte. Während das allgemeine Entsetzen über die Wahl eines FDP-Regierungschefs mit Stimmen der AfD groß war, begrüßte Mitsch das Votum dann auch ausdrücklich als einen Sieg des „bürgerlichen Lagers“. Christian Hirte fand ähnliche Worte der Begeisterung. Dafür musste der CDU-Mann seinen Posten als Ostbeauftragter der Bundesregierung räumen. Und für Mitsch soll es keine Konsequenzen geben? Genau das muss sich auch die FDP in Bezug auf Thomas Kemmerich vorhalten lassen. Kemmerich musste klar gewesen sein, dass ihm am Ende nur die AfD zum Posten des Thüringer Regierungschefs verhelfen konnte. Er nahm es offenbar billigend in Kauf und hat damit maximalen Schaden für seine Partei angerichtet.

Die offiziellen Bekenntnisse von Union und FDP zur Abgrenzung gegenüber der AfD wären wesentlich glaubwürdiger, führten sie auch zu konkreten Schlussfolgerungen. Parteiordnungsverfahren oder ein Unvereinbarkeitsbeschluss gegenüber der Werteunion wären denkbar. Zumindest für die CDU ist eine solche Situation nicht neu. Wegen einer antisemitisch gefärbten Rede wurde Martin Hohmann 2003 aus der Unionsfraktion und im Jahr darauf aus der Partei ausgeschlossen. Heute sitzt Hohmann für die AfD im Bundestag. Auch das ist dann konsequent.

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