Kurzarbeitergeld „Der bürokratische Aufwand ist enorm“

Viele Betriebe in Wuppertal melden derzeit Kurzarbeit an, um dem Einbruch ihres Umsatzes entgegenzuwirken. Das ist nicht ganz einfach: „Der bürokratische Aufwand ist enorm“, erklärt Patrik Rother, Geschäftsführer der Steuerkanzlei Rother aus Wuppertal.

Jeder Tag Arbeitsausfall müsse dokumentiert und von den Unternehmen bei der Agentur für Arbeit durch ein von der Steuerkanzlei erstelltes Schreiben monatlich gemeldet werden.

„Die Beantragungen der Wirtschaftshilfen halten uns im Moment in Atem, da sich diese in ihrer Komplexität und ihren ständigen Änderungen um einiges zeitaufwändiger darstellen als zunächst gedacht.“ Auch sei die Kommunikation der Politik, die suggeriert, dass kein Unternehmen durch die Hilfen auf der Strecke bleibt, schlichtweg falsch und oft „Reibungspunkt mit enttäuschten Mandanten“, so Rother. Denn die finanziellen Schwierigkeiten werden durch die sogenannte Überbrückungshilfe III nur teilweise behoben.

„Für viele Arbeitnehmer, die in der Kurzarbeit stecken, ist das Steuerbüro wahrscheinlich ebenfalls bald eine Anlaufstelle“, vermutet Rother. Derzeit sei in seiner Kanzlei noch kein Andrang von neuen Mandanten zu verzeichnen. „Neukunden nehmen sich gerade bei einer erwarteten Nachzahlung lieber Zeit für die Suche eines geeigneten Steuerberaters“, weiß Rother.

Das Kurzarbeitergeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Empfänger solcher Leistungen müssen mit einer Erhöhung der Steuerlast für das vergangene Jahr rechnen, informiert Rother. Die Einkünfte selbst sind zwar steuerfrei, erhöhen aber die Steuerlast. Darüber hinaus gebe es einige Neuerungen, die bei der Anfertigung der Steuererklärung zu beachten sind, wie die Homeoffice-Pauschale, der gestiegene Grundfreibetrag und der erhöhte Verpflegungsmehraufwand.

Durch den Erhalt von Kurzarbeitergeld resultiere in der Regel eine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung, sagt David Wulfinghoff, Sprecher der Oberfinanzdirektion NRW. Sofern Bürger dieser Verpflichtung nicht nachkommen, seien die Finanzämter berechtigt, Erinnerungen zu verschicken und gegebenenfalls weitere Maßnahmen einzuleiten.

Noch mindestens bis zum 31. Juli dieses Jahres habe man Zeit, die Steuererklärung für 2020 abzugeben. Corona-Hilfen, die zwischen dem 1. März 2020 und 30. Juni 2021 von Unternehmen ausgezahlt wurden oder noch werden, seien bis zu einer Höhe von insgesamt 1500 Euro steuerfrei, so Wulfinghoff.

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