Camping-Knigge: Grillmeister ja, Nackedeis nein

Senheim (dpa/tmn) - Wer campt, will der Natur nahe sein und die Freiheit genießen. Doch die hört da auf, wo Zeltnachbarn sich gestört fühlen. Ein kleiner Knigge für den Campingplatz.

Camping-Knigge: Grillmeister ja, Nackedeis nein
Foto: dpa

Die Natur ungezwungen und frei zu genießen gehört zu den größten Vorzügen eines Campingurlaubs. Wer allerdings glaubt, deshalb keine Rücksicht nehmen zu müssen, irrt: „Camper sind ein ruhiges und verträgliches Völkchen, das die Natur bewusst genießen will“, sagt Mario Hermsen vom Verband der Campingplatzunternehmer Rheinland-Pfalz und Saarland. Wer bis in die Puppen feiern möchte, solle lieber einen Pauschalurlaub an den einschlägigen Partystränden buchen. Weitere Benimm-Tipps im Überblick:

Musik: Ein kleines Kofferradio, das die Camper in moderater Lautstärke mit Nachrichten, Fußballübertragungen oder Musiksendungen versorgt, stört tagsüber niemanden. Aber den Ghettoblaster lassen Camper lieber zu Hause oder drehen ihn ebenfalls leise. „Je nach Campingplatz gilt zudem ab etwa 22.30 Uhr eine allgemeine Nachtruhe“, erklärt Hermsen. „Danach sollte man im Freien leise sein - auch, um die schlafenden Kinder nicht zu stören.“

Sport: „Viele Camper joggen, spielen Fußball oder Federball und Frisbee - damit haben die anderen Gäste in der Regel kein Problem“, sagt Hermsen. „Allerdings sollten sie dafür Freiflächen und ausgewiesene Plätze nutzen, und nicht den engen Raum zwischen Zelten, Caravans oder Wohnwagen.“

FKK: Textilien sind auf den meisten Campingplätzen Pflicht. „Da gibt es keine Grauzone“, sagt Hermsen. FKK ist nur auf speziell ausgewiesenen Campingplätzen erlaubt. Gegen ein Sonnenbad „oben ohne“ haben die meisten Camper jedoch nichts einzuwenden. „Auch wenn man das immer seltener sieht.“

Grillen: „Camping ohne Grillen ist kein Camping“, sagt Hermsen. Allerdings gibt es Einschränkungen: „Bei warmem, trockenem Wetter oder viel Wind kann das Grillen aus Sicherheitsgründen untersagt werden.“ Daran sollten sich die Camper schon aus eigenem Interesse halten. Und: Das Grillen über einem offenen Lagerfeuer ist immer nur an ausgewiesen Feuerstellen erlaubt. „Und passen Sie bitte auf, dass ihr Nachbar nicht zu viel Rauch abbekommt!“

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