Lohnsteuerfehler: Keine Nachteile für Arbeitnehmer

Berlin (dpa) - Bei Millionen von Lohnsteuerbescheinigungen für 2010 gab es eine Panne. Arbeitnehmer müssen deswegen aber keine Nachteile befürchten, erklärt das Finanzministerium.

Gut fünf Millionen Arbeitnehmer erhielten fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigungen für 2010. Ihnen drohen dadurch aber keine Nachteile, wie das Finanzministerium in einem Schreiben vom Mittwoch (23.2.) erläutert. Auch müssen Unternehmen wegen der Fehler - entgegen einer ersten Empfehlung - keine Korrekturen verschicken.

Die Fälle unvollständig ausgewiesener Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung würden maschinell erkannt, heißt es in dem Schreiben. Das Finanzamt berücksichtige dann die geleisteten Beiträge in zutreffender Höhe als Vorsorgeaufwendungen.

Es sei damit nicht mehr erforderlich, dass Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen 2010 erneut übermitteln und den Arbeitnehmern korrigierte Ausdrucke aushändigen, erklärte das Ministerium und änderte damit einen früheren Lösungsvorschlag.

Betroffen von den fehlerhaften Bescheinigungen waren freiwillig gesetzlich Versicherte, also Arbeitnehmer, die im Jahr mehr als 45 000 Euro brutto verdienen und nicht privat versichert sind. Würde der Fehler nicht korrigiert, könnten Arbeitnehmer Experten zufolge im Schnitt 1000 Euro verlieren.

Der Fehler bestand darin, dass in den Zeilen 25 und 26 der Bescheinigung nicht komplett sowohl die Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteile für die Kranken- und Pflegeversicherung ausgewiesen wurden. Die Beiträge sind seit 2010 voll steuerlich absetzbar - wenn die Daten vollständig an die Finanzämter überwiesen werden. Durch Fehler in den Lohnprogrammen war dies nicht der Fall.

Das Ministerium betonte: „Grundsätzlich wird jedoch empfohlen, dass die betroffenen Arbeitnehmer prüfen, ob im Steuerbescheid die tatsächlich geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung zutreffend berücksichtigt wurden.“

Zunächst hatte das Ministerium Unternehmen eine Korrektur empfohlen. Die Lohnsteuerbescheinigung 2010 sollte erneut übermittelt und dem Beschäftigten „ein korrigierter Ausdruck ausgehändigt werden, wenn dies wirtschaftlich zumutbar erscheint“, hieß es in einem früheren Schreiben. Die Hersteller von Lohnprogrammen hatten sich dafür eingesetzt, dass Finanzbehörden bei der Einkommensteuer-Veranlagung die unterschiedlichen Konstellationen berücksichtigen.

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