Gericht: Verschlampte Klausur kann nicht als bestanden gelten

Koblenz (dpa) - Eine verschlampte Klausur kann nicht als bestanden bewertet werden. Um feststellen zu können, ob eine Arbeit erfolgreich abgeschlossen wurde, sind immer „tatsächlich und eigenverantwortlich vom Prüfling erbrachte Leistungen“ nötig, heißt es in einem Urteil.

Eine fiktive Bewertung sei unmöglich, auch wenn eine schriftliche Arbeit ohne Schuld des Studenten abhandengekommen sei. Denn mit einer Prüfung würden bestimmte Qualifikation nachgewiesen. Ohne eine Klausur könnten diese dem Studenten nicht bestätigt werden, so urteilte das Verwaltungsgericht Koblenz nach Mitteilung vom Freitag (25. Mai).

Der Kläger hatte im Fernstudiengang Energiemanagement der Universität Koblenz-Landau 2009 eine Klausur geschrieben, die verloren ging. Die Hochschule gewährte ihm das Recht auf eine neue Arbeit. Der Student beantragte aber, dass die Prüfung als bestanden bewertet wird. Als die Universität das ablehnte, klagte er. Parallel schrieb er zwar die Klausur mit Erfolg nach, hielt aber seine Klage aufrecht. Gegen das Urteil können die Beteiligten die Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz beantragen (Urteil vom 26. April 2012, Aktenzeichen: 7 K 619/11.KO).

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