Justiz Verwaltungsgericht: Schulentlassung eines Wuppertaler Schülers rechtmäßig

Wuppertal · Die Entlassung eines 11-jährigen Schülers einer Realschule in Wuppertal wurde vom Verwaltungsgericht in Düsseldorf als rechtens beschlossen. Der Junge soll gewalttätig und übergriffig gewesen sein.

 Der Fall eines gewalttätigen Jungen, der zahlreiche Verstöße gegen die Schulordnung vorzuweisen hatte, wurde vom Verwaltungsgericht in Düsseldorf als rechtens erklärt.

Der Fall eines gewalttätigen Jungen, der zahlreiche Verstöße gegen die Schulordnung vorzuweisen hatte, wurde vom Verwaltungsgericht in Düsseldorf als rechtens erklärt.

Foto: dpa/Martin Gerten

Er soll gewalttätiges, störendes und sexuell übergriffiges Verhalten an den Tag gelegt haben. Ein elfjähriger Schüler einer Realschule in Wuppertal wurde dafür von der Schule geschmissen. Die fortgesetzten Regelverstöße und Gewaltanwendungen gegen die Mitschülerinnen und Mitschüler sind die Grundlage für die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts in Düsseldorf. Die Eltern des Jungen hatten im Vorfeld einen Eilantrag gegen die Schulentlassung eingereicht.

Der Junge habe laut der Schule „die Rechte anderer ernstlich gefährdet und verletzt“. Unterlagen haben das Verhalten in zahlreichen Fällen dokumentiert, die oftmals kurz nacheinander aufkamen. Der Schüler soll mehrere Kinder auf unterschiedliche Arten beleidigt, bedroht und geschlagen haben. Unter anderem habe er anderen Kindern in den Bauch geschlagen, mit einer Wasserflasche auf den Kopf und Beine von Mitschülerinnen eingeschlagen und ein Mädchen sexuell beleidigt. Die Eltern sollen versucht haben, der Schule vorzuwerfen, dass diese Druck auf den Jungen aufgebaut und „kindliche Schmeicheleien“ als sexuelle Belästigung gewertet habe.

Aufgrund der Beweislage hat das Verwaltungsgericht die sofortige Schulentlassung als rechtmäßig erklärt. „Die Schulentlassung ist gerechtfertigt und geboten, um [...] Gefährdungen der körperlichen Unversehrtheit seiner Mitschüler auszuschließen“, sagte ein Sprecher des Gerichts. Es wurden unter anderem Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen sowie eine Unterstützung und Beratung aufgrund des bestehenden sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs des Kindes angeordnet.

In der Vergangenheit war der Junge bereits für sein Verhalten aus dem Unterricht geschmissen und für kurze Zeit suspendiert worden. Die vorausgehende Androhung einer möglichen Schulentlassung bei weiterem Fehlverhalten wird nun durchgeführt.

(red)
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