Urteil Hausexplosion in Wuppertal: Fast acht Jahre Haft für den Täter

Wuppertal · Der 54-jährige Angeklagte hatte die Tat im Laufe des Prozesses gestanden. Richter sieht „bedingten Tötungsvorsatz“.

Hausexplosion in Wuppertal: Fast acht Jahre Haft für den Täter
Foto: Schwartz, Anna (as)

Im Prozess um die Explosion in einem Mehrfamilienhaus an der Lenneper Straße ist der 54 Jahre alte Angeklagte zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Wuppertal sprach den Mann am Montag wegen versuchten Mordes, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, besonders schwerer Brandstiftung und Körperverletzung für schuldig. Bei der Gasexplosion vom 23. Juni 2018 war das Haus, in dem 22 Menschen gelebt hatten, zerstört worden. Fünf Personen – darunter auch der spätere Angeklagte - erlitten zum Teil lebensgefährliche Verletzungen.

Der Angeklagte habe mit „bedingten Tötungsvorsatz“ gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter Jochen Kötter in seiner Urteilsbegründung. Der Angeklagte hatte die Tat zum Auftakt des Prozesses über seinen Anwalt gestanden und erklärt, er habe sich durch das ausströmende Gas umbringen wollen. Deshalb habe er die Überwurfmutter an der Gasleitung zu seinem Küchenherd gelöst. Dazu hatte er sich extra eine Rohrzange von einem Nachbarn geliehen.

Nach den Manipulationen an der Gasleitung sei der zum Tatzeitpunkt betrunkene Mann auf seinem Sofa eingeschlafen. Nach dem Aufwachen habe er sich dann eine Zigarette angezündet, wodurch es aufgrund des ausgetretenen Gases zu der Explosion kam. Zum diesem Zeitpunkt hatte der Angeklagte einen Blutalkolholwert von 2,25 Promille.

Als Motiv für seine Tat gab der 54-Jährige an, dass er sich habe umbringen wollen, weil seine Frau, die ihn einige Wochen zuvor verlassen hatte und zu einem Nachbarn gezogen war, nicht zu ihm zurückkehren wollte. Der Angeklagte hatte zuvor bereits mehrfach versucht, sich selbst zu töten. Nach der Trennung von seiner Ehefrau hatte er zudem drei Aufenthalte in der Psychiatrie absolviert. Dass er mit seinem Vorgehen in seiner Wohnung auch die anderen Bewohner des Hauses gefährdet hatte, will er nicht bedacht und beabsichtigt haben.

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