Absage für weitere Denkmalbereiche

Der Wunsch ist da, zum Beispiel in Cronenberg und im Briller Viertel — die Denkmalbehörde verweist jedoch auf fehlende Kapazitäten.

Absage für weitere Denkmalbereiche
Foto: Andreas Fischer

Mancher Eigentümer wird aufatmen: Ein Denkmalschutz für weitere Stadtgebiete ist derzeit nicht zu erwarten. Uwe Haltaufderheide von der Unteren Denkmalbehörde verweist auf fehlende Kapazitäten, auch wenn es entsprechende Wünsche gebe - bezogen auf Cronenberg oder auch das Briller Viertel. Im Klartext: Zur Zeit möchte man nicht, „dass weitere Denkmalbereiche umgesetzt werden.“ Die Arbeitsbelastung schränkt demnach die Möglichkeiten ein, Bereiche im Tal per Weisung zu schützen.

Mögen auch viele die Auflagen fürchten, die solch eine Entscheidung schnell mit sich bringt: Spuren der Vergangenheit dauerhaft zu bewahren, ist nicht nur für den Fachmann eine Herzensangelegenheit. Tätig wird die Behörde oft auf Initiative von Bürgerseite, ehe womöglich Gemeinderat oder Denkmalausschuss auf den Plan treten. Gerade in Wuppertal gibt es reges Interesse und zahlreiche Anträge. In Wuppertal gibt es derzeit 4240 Baudenkmäler. Eine erhebliche Zahl, vergleicht man sie mit Städten wie Düsseldorf oder Mönchengladbach.

Der Schutz für nur ein Gebäude macht davon nur einen Teil aus: Unter Denkmalschutz gestellt werden können zum Beispiel auch Brücken, Treppen oder Grabmale. In der Klippe am Rauental steht zum Beispiel ein Ziegelringofen auf der Liste. Und gelistet zu sein kann helfen, sogar retten: Bekanntes Beispiel einer erfolgreichen Förderung war zuletzt das Denkmal Adlerbrücke. Von den für eine Sanierung nötigen Geldern kam schließlich ein Großteil aus Denkmalprogrammen und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz zusammen.

Doch auch ein Bereich, etwa ein gesamtes Stadtviertel kann zum Denkmal werden. Behördenleiter Haltaufderheide nennt als Beispiel das Zooviertel und führt daran aus, wie sein Ressort arbeitet - und damit auch, was es an Konfliktstoff birgt. Schützenswert war das Areal nicht zuletzt im Kontext seiner Entstehung: Ursprünglich eine Landschaft mit hoher Feuchtigkeit, wurde es einst für Angestellte eines Unternehmens zum Wohngebiet ausgebaut. Dämme wurden angelegt, Felder aufgeschüttet, um für die Neubauten eine tragfähige Basis zu bieten.

Eine Vergangenheit, die bekanntlich in einem heute edlen Quartier mündete und nicht verloren gehen soll. Ansprüchen von Bauherrn und Bewohnern setzt ein Denkmalbeschluss enge Grenzen.

Im Zooviertel bekamen das Hauseigentümer bei einer behördlichen Weisung zu spüren, die forderte: „Vierteltypische Vorgärten“ müssten erhalten werden. Die außergewöhnlichen Anlagen mit zeittypischer Bepflanzung und schmiedeeisernen Einfassungen wurde daher explizit eingeschränkt - konkret: Parkplatz statt Vorgarten war tabu.

Hat die Stelle einmal entschieden und ein Objekt zum Denkmal erklärt, ist das bindend. Das gilt übrigens auch für die Politik: Die Untere hat die Obere Denkmalbehörde über sich, diese wiederum die Oberste - aber der Stadt, auch dem Oberbürgermeister gegenüber ist sie autark. Setzt eine Stadtspitze sich über einen Denkmalbeschluss hinweg, so kann die Behörde sich zur Durchsetzung ans zuständige Ministerium wenden. Im Alltag sorgen freilich mehr die Einschränkungen für Bauherrn und Mieter für Ärger.

Gibt es denn grundsätzlich einen Widerspruch zwischen Schutz und Nutzung? Auf die Frage äußert der Ressortchef Verständnis für verärgerte Nutzer, lässt aber keinen Zweifel, dass er die steinernen Zeugen auch persönlich für wichtig hält - und sein Ressort als deren Verteidiger. Maßgeblich soll demnach sein, was nötig ist zum Erhalt des „Zeugniswerts“. Was sich nicht decken müsse mit dem, was wirtschaftlich sinnvoll scheint: „Zumutbar ist, wenn am Ende eine Null steht.“

Dass Denkmalschutz mal im Fokus steht und mal verborgen wirkt, zeigt sich zum Beispiel am Stadion: Als Anfang der 90er Jahre beim Neubau der Haupttribüne hohe Kosten für die geschützte Schildwand anfielen, sorgte das für Unmut.

Weniger kontrovers war dagegen der behördliche Zugriff auf ein anderes Detail: Nach der Eröffnung im Jahr 1924 war die Sonnborner Sportstätte lange besonders für ihre Radrennbahn berühmt. Inzwischen wird dort bekanntlich weniger geradelt als gekickt, doch vorhanden ist die Bahn bis heute.

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