Ausnahmen für Schüler 2G-Regeln im Wuppertaler Zoo gelten ab dem 4. Oktober

Wuppertal · Im Grünen Zoo in Wuppertal gelten am Montag 2G-Regeln. Es gibt aber auch Ausnahmen.

 Im Wuppertaler Zoo gilt ab dem 4. Oktober 2G.

Im Wuppertaler Zoo gilt ab dem 4. Oktober 2G.

Foto: Fischer, Andreas H503840

Ab Montag, 4. Oktober 2021, müssen Besucher des Grünen Zoos in Wuppertal nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Das betrifft nur Gäste, die 18 Jahre oder älter sind, teilte der Zoo mit. Die Nachweise müssen gemeinsam mit dem Personalausweis oder einem Reisepass am Eingang vorgelegt werden.

Wer nicht geimpft oder genesen ist, darf ab Montag auch mit einem Negativ-Test nicht mehr in den Zoo.

Ausnahmen gelten für Personen, die sich nicht impfen lassen können. Diese Personen brauchen einen maximal 48 Stunden alten PCR-Test oder Negativ-Schnelltest. Bei Schülern reicht ein Schülerausweis. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen keinen Nachweis. In den Herbstferien müssen Schüler zwischen 12 und 17 Jahren wegen der fehlenden Schultestungen ebenfalls einen Negativ-Schnelltest oder PCR-Tests einer offiziellen Teststelle am Zooeingang vorlegen.

Ein Schritt zur Normalität

Fast alle Tierhäuser können von den Gästen wieder betreten werden, die Maskenpflicht in den Tierhäusern, den sanitären Anlagen und im Zoo-Shop entfällt. Auch die Einbahnstraßenregelung fällt weg. Lediglich die beiden Katzenhäuser bleiben weiterhin geschlossen.

(red)
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