Bildung Kleine Summen mit großer Kraft für Sprockhöveler Schüler

Sprockhövel · Der freiwillige Zuschuss der Stadt für die Betreuung in den Grundschulen ist bis 2023 gesichert.

 In der Politik ist es unstrittig, dass der Betreuungszuschuss für Grundschüler weiter fließen muss.

In der Politik ist es unstrittig, dass der Betreuungszuschuss für Grundschüler weiter fließen muss.

Foto: picture alliance/dpa/Annette Riedl

Die Träger der Betreuungsvereine können auch in den Jahren 2022 und 2023 mit einem Zuschuss der Stadt Sprockhövel rechnen. Konkret geht es um eine freiwillige Leistung der Stadt, damit die Gemeinschaftsgrundschulen die „Schule von acht bis eins“ anbieten können. „Das wird alle zwei Jahre zur Beschlussfassung vorgelegt“, sagt Evelyn Müller, die bei der Stadt Sprockhövel den Geschäftsbereich Jugend, Schule und Soziales leitet. Die Beträge wurden im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule befürwortet, auch der Haupt- und Finanzausschuss und der Rat stimmten einstimmig für den Antrag.

Die Stadt Sprockhövel gewährt allen Gemeinschaftsgrundschulen seit dem Schuljahr 1997/1998 einen Zuschuss für ihre Betreuungsgruppen „Schule von acht bis eins“. Zunächst lag der Betrag bei 5000 DM beziehungsweise 2560 Euro pro Schuljahr. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurden es ab Januar 2011 für jede Grundschule nur noch 1160 Euro. Die Höhe der Bezuschussung für vier Grundschulen beträgt daher insgesamt 4 640 Euro. Das Land fördert die Betreuungsangebote mit 4 000 Euro je Gruppe beziehungsweise mit 7500 Euro je Betreuungsangebot an offenen Ganztagsschulen.

„Es geht ja um relativ kleine Summen“, sagt Müller. Diese seien dennoch für die Träger wichtig, um eine verlässliche Betreuung für Kinder anzubieten, die erst zur zweiten Stunde Unterricht haben oder nach der vierten Stunde Schulschluss haben. Dafür sollen im Haushalt 2022 und im Haushalt 2023 jeweils Mittel in Höhe von 4640 Euro bereitgestellt werden. „Wir beantragen den Zuschuss immer relativ früh, damit die Träger planen können“, sagt Müller.

Die Finanzierung der
Betreuung steht auf drei Säulen

„Die Landesmittel reichen bei Weitem nicht aus“, bestätigt Katerina Bozinovska, Abteilungsleiterin für die Schulbetreuung und Kindertreffs bei der AWO im Ennepe-Ruhr-Kreis. Die freiwilligen Beiträge der Kommunen seien „dringend benötigte Gelder“.

Die Finanzierung der Betreuung an den Schulen besteht aus drei Säulen: Landeszuschüsse, kommunale Beiträge sowie Elternbeiträge. Hinzu kommen die freiwilligen Beiträge der Kommunen, die ein „grundlegender Baustein“ sind. „Auch wenn es so klingt, als sei der Betrag gering, hilft er zum Beispiel, Tarifabschlüsse abzufedern“, sagt sie. Die Landeszuschüsse würden oft nicht in gleicher Weise wie die Personalkosten steigen. „Wir sind sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit mit der Stadt Sprockhövel“, sagt Bozinovska, die weiß, wie schwierig es für finanzschwache Kommunen ist, zusätzliche Mittel aufzubringen.

Für das laufende Schuljahr 2020/2011 sind jeweils drei Betreuungsgruppen an den Gemeinschaftsgrundschulen Haßlinghausen, Hobeuken und Gennebreck eingerichtet worden. Die Gemeinschaftsgrundschule Börgersbruch hat zwei Gruppen für die Betreuung „Schule von acht bis eins“ eingerichtet. In Hobeuken und Gennebreck gibt es zusätzlich eine Betreuung ab 13 Uhr (13 plus), in Haßlinghausen und Börgersbruch jeweils eine Offene Ganztagsschule.

 „Es geht darum, jenen Eltern, die berufstätig sind, eine Verlässlichkeit zu bieten“, sagt Müller. Daraus seien sämtliche Betreuungsangebote an Schulen entstanden. „In der Kita sind die Kinder gut betreut, wenn sie in die Schule kommen, brauchen viele Eltern weiterhin eine über den Unterricht hinaus reichende Betreuung“, sagt sie.

Aus dieser Notwendigkeit sei die verlässliche Grundschule, das Angebot „13 plus“ und der Offene Ganztag entstanden. In den Ausschüssen sei es „unstrittig, dass das Geld fließt“, so Müller.

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