Bezirksregierung Arnsberg EN-Kreishaushalt genehmigt

EN-Kreis · Die Arnsberger Aufsichtsbehörde gibt grünes Licht. Zahlungen des Bundes entlasten die neun Städte.

 Mit der Genehmigung des Haushaltes können im Schwelmer Kreishaus viele Projekte, zum Beispiel in der Kulturarbeit, angestoßen werden.

Mit der Genehmigung des Haushaltes können im Schwelmer Kreishaus viele Projekte, zum Beispiel in der Kulturarbeit, angestoßen werden.

Foto: EN-Kreis

Im März hatte der Kreistag den diesjährigen Haushalt der Kreisverwaltung mit großer Mehrheit beschlossen, jetzt ist im Schwelmer Kreishaus die Genehmigung der Bezirksregierung für das Zahlenwerk eingetroffen.

In ihrem Schreiben würdigt die Arnsberger Aufsichtsbehörde nicht nur ein Verfahren, das keinen Anlass zu Beanstandungen liefert und unter Beteiligung der kreisangehörigen Gemeinden ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Mit Blick auf die Kreisumlage von 41,6 Prozent betont sie ausdrücklich: Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat den Hebesatz seit 2017 (47,9) kontinuierlich reduziert. In diesem Jahr sei zudem positiv hervorzuheben: Erstmals zahlen die Städte auch faktisch weniger, in diesem Jahr sind es rund 225 Millionen Euro, im vergangenen Jahr waren es noch 235 Millionen.

Nicht unerwähnt bleibt zudem die Weitergabe der an den Kreis gezahlten erhöhten Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft. Dies werde die neun Städte in den kommenden Jahren deutlich entlasten.

„Nach dem klaren Votum der Kreispolitik für unseren Etat werten wir auch die Rückmeldung der Bezirksregierung als Lob für den von uns aufgestellten Finanzplan, als Hinweis darauf, dass wir verantwortungsvoll mit den uns zur Verfügungen stehenden Geldern umgehen und dabei auch die Interessen der Städte im Blick haben“, macht Landrat Olaf Schade deutlich.

Insgesamt plant die Kreisverwaltung in diesem Jahr mit Erträgen und Aufwendungen in einer Höhe von jeweils 611,2 Millionen Euro. Davon stehen 236,7 Millionen Euro – also knapp 40 Prozent  – im Zusammenhang mit Hartz IV. 21 Millionen Euro hiervon müssen vom Kreis finanziert werden. Der Rest sind Bundesmittel, die über den Kreishaushalt abgewickelt werden. Sie sind damit quasi ein durchlaufender Posten.

Die größten Ausgabenblöcke bilden 2021 mit knapp 89 Millionen Euro wie immer die Umlage, die der Kreis an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe zahlen muss und die Aufwendungen in etwa der gleichen Höhe in den Bereichen Sozialhilfe, Leistungen für pflegebedürftige Menschen, Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung.

Mit der Genehmigung des Haushaltes ist jetzt auch der Weg für eine Vielzahl von Projekten frei, die die Kreistagsfraktionen im Rahmen der Beratungen mit ihren Anträgen angestoßen und im März jeweils mit großen Mehrheiten verabschiedet hatten.

 Hierzu gehören die Stelle eines Radverkehrsbeauftragten, Mittel für einen Kulturrat und zusätzliche Gelder für die Kulturarbeit sowie ein erhöhter Zuschuss für den Kreissportbund EN. Es soll ein System eingeführt werden, das Bürger zu Ersthelfern in Fällen von Herz-Kreislauf-Stillständen macht („Mobile Retter“); die Verwaltung erhielt die Vorgabe, Dinge nachhaltig zu beschaffen und klar definierte Ziele zum Klimaschutz in die Haushaltsplanung aufzunehmen.

Modell für Leasing von Fahrrädern sollen geprüft werden

 Zudem soll die Verwaltung Modelle prüfen, die den Mitarbeitern das Leasing von Fahrrädern in Form der Entgeltumwandlung ermöglicht, und für die Zukunft des lokalen Senders Radio Ennepe Ruhr wurde eine Beteiligung von einmalig bis zu 150 000 Euro in Aussicht gestellt.

 „Der in dieser Form genehmigte Haushalt, die Kombination aus Vorlage der Verwaltung und beschlossenen Anträgen der Politik, macht es uns auch zukünftig sehr gut möglich, unsere Aufgaben im Interesse der Bürger zu erfüllen und gleichzeitig wichtige Herausforderungen anpacken zu können“, so Schade.

Mit der Kreisumlage legt der Kreis seinen durch die sonstigen Erträge nicht gedeckten Bedarf auf die Städte Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter und Witten um. Damit finanziert er die Leistungen, die die Mitarbeiter der Kreisverwaltung für die Bürger sowie die Städte erbringen. Beispiele sind der Bevölkerungsschutz, die Arbeit des Gesundheitsamtes, des Ausländeramts oder des Veterinäramtes, das Betreuen von Langzeitarbeitslosen und das Bereitstellen sozialer Beratungsangebote. red

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