Nach Messerattacke am Flüchtlingsheim Angeklagter gesteht Messerattacke

Grevenbroich. · Aus Eifersucht soll der Mann einen Grevenbroicher verletzt haben.

Nach einer beinahe tödlichen Attacke vor dem Flüchtlingsheim am Platz der Deutschen Einheit im September 2019 muss ein junger Syrer jetzt für sechseinhalb Jahre in Haft. Das hat das Landgericht Mönchengladbach entschieden. Der 25-Jährige hatte im Prozess gestanden, einen jungen Grevenbroicher mit einem Messer attackiert zu haben. Mit dem Urteil folgte das Gericht weitestgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung kann gegen die Entscheidung noch Rechtsmittel einlegen.

Offenbar war es eine Tat aus Eifersucht. Das spätere Opfer hatte sich am Tatabend im Grevenbroicher Stadtpark mit der Ex-Freundin des Angeklagten getroffen. „Davon hatte der Angeklagte erfahren, er wollte den Geschädigten zur Rede stellen“, erklärte der zuständige Staatsanwalt Stefan Lingens in seinem Plädoyer. Auf dem Weg zum nahegelegenen Bahnhof sei der Angeklagte schließlich dem jungen Grevenbroicher begegnet. Nachfolgend sei es zu Provokationen und einer wüsten Schlägerei gekommen. Am Ende habe der Angeklagte dem arg- und wehrlosen Opfer heimtückisch mit einem Messer in den Rücken gestochen. Der Grevenbroicher erlitt einen Lungenkollaps und lebensgefährliche Verletzungen, ist inzwischen aber wieder genesen.

Von einer verminderten Schuldfähigkeit beim Angeklagten könne keine Rede sein. „Er hatte 1,2 Promille Alkohol im Blut, stand aber nicht unter Drogeneinfluss“, so der Staatsanwalt, „eine Einschränkung der Steuerungsfähigkeit liegt damit aus meiner Sicht nicht vor.“ Sechseinhalb Jahre Haft seien angemessen, sagte Lingens.

Verteidiger Markus Kluck sah das anders. Den reinen Sachverhalt habe der Staatsanwalt zwar weitestgehend richtig geschildert, der Fall sei aber anders zu werten. So habe das spätere Opfer zunächst mit einer Bierflasche auf den Angeklagten eingeschlagen, zudem handele es sich bei der Tat nicht um einen versuchten Mord. „Aus meiner Sicht liegt eine gefährliche Körperverletzung vor“, so der Verteidiger, „das Opfer hatte das Messer ja bereits gesehen, da kann von einer Arg- und Wehrlosigkeit keine Rede sein.“

Der Richter wertete die Tat
als versuchten Totschlag

Richter Lothar Beckers wertete die Tat als versuchten Totschlag. „Der Angeklagte hat hier vieles erzählt, was wir für nicht nachvollziehbar halten“, so Beckers, „so hat er behauptet, er habe nur mit dem späteren Opfer reden wollen, der Geschädigte sei direkt aggressiv geworden.“ Das könne so nicht gewesen sein – vielmehr gingen die Richter davon aus, dass der Angeklagte eine Auseinandersetzung provoziert habe. „Das Opfer wollte nur zur Bahn, der junge Mann hatte keinen Bock auf den Angeklagten, weil er befürchten musste, dass es Ärger gibt“, so der Richter. Sechseinhalb Jahre seien das gerechte Urteil.

Die Verteidigung kann noch Revision einlegen. Wird das Urteil rechtskräftig, müsste der Angeklagte mit der Ausweisung rechnen. mape

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