Kaarst: 15-jähriger Schüler verurteilt

Ein Neusser hat einen Mitschüler in 25 Fällen erpresst und bedroht. Zwei Jahre lautet das Strafmaß. Ob es auf Bewährung ausgesetzt wird, steht noch nicht fest.

Kaarst. Der Einsatz sorgte bundesweit für Aufmerksamkeit: Am 13.Januar war ein 14-jähriger Neusser von der Polizei aus einer Klasse der Elisabeth-Selbert-Realschule in Büttgen vor den Augen seiner Mitschüler festgenommen worden. Seit Mitte Februar befindet er sich nicht mehr in Untersuchungshaft, sondern in einer so genannten Haftvermeidungsgruppe in einem Jugendheim.

Am Montag musste sich der inzwischen 15-Jährige vor dem Jugendschöffengericht in Neuss unter Vorsitz von Richter Ulrich Steeger verantworten. Der Vorwurf: Raub, gefährliche Körperverletzung und räuberische Erpressung in 25 Fällen. Opfer war ein Mitschüler.

"Der Jugendliche war in den meisten Fällen geständig. Er hat aber bestritten, den Mitschüler mit einem Messer bedroht zu haben", sagt Gerichtssprecher Kay-Uwe Krüger. Sechs Zeugen wurden in dem Verfahren vernommen. "Danach stand fest, dass er ein Messer dabei hatte", sagt Krüger.

Der 15-Jährigen wurde vom Schöffengericht zu einer Strafe von zwei Jahren verurteilt. "Noch steht nicht fest, ob sie auf Bewährung ausgesetzt wird oder ob er ins Jugendgefängnis muss", erläutert Krüger.

Denn das Urteil ist mit einer Auflage versehen: Der Täter soll sechs Monate an einer Jugendhilfemaßnahme, die auch eine Therapie vorsieht, teilnehmen. "Wir geben ihm noch mal eine Chance. Wenn er sich dort gut verhält, können die zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden", erklärt der Gerichtssprecher.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf prüft, ob sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt. "Wir haben zwei Jahre Jugendgefängnis gefordert. Abzocke ist unter Jugendlichen weit verbreitet. Sie machen sich keine Gedanken darüber, dass es sich dabei eigentlich um räuberische Erpressung handelt", sagt Staatsanwalt Johannes Mocken.

Erwachsene müssten bei einer Einzeltat mit mindestens einem Jahr Freiheitsentzug rechnen. "Hier hat es mehrere Fälle gegeben, da wären zwei Jahre gerechtfertigt."

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