Nonne vom Rollator gestoßen - Urteil in Neuss

Nur eine Stunde nach einer Verurteilung schlug ein 19-Jähriger in Weckhoven erneut zu.

Neuss. Am 27. November 2008 um genau 10.13 Uhr wurde Benny N. (Name von der Redaktion geändert) vom Neusser Amtsgericht wegen Körperverletzung zu einer Haftstrafe von acht Monaten mit Bewährung verurteilt. Mit Bedenken, wie der Richter in dem Urteil bemerkte.

Wie richtig die Bedenken waren, stellte sich noch am gleichen Tag heraus. Denn um 11.35 Uhr wurde eine gehbehinderte Nonne in Weckhoven überfallen und dabei schwer verletzt. Eine Viertelstunde später wurde der 19-Jährige verhaftet. Gestern wurde der Fall als Berufung vor dem Düsseldorfer Landgericht verhandelt.

Nach dem Prozess war Benny N. nach Hause gefahren und begleitete einen Kumpel zur Sparkasse nach Weckhoven. Dabei bekam er zufällig mit, dass die 64-jährige Ordensschwester einen hohen Geldbetrag abhob. Es waren genau 2076 Euro - das Taschengeld für die Senioren im nur 500 Meter entfernten Altenheim.

"Dickes Geld" soll Benny N. zu seinem Freund gesagt haben und folgte der Nonne, die mit ihrem Rollator unterwegs war, im Abstand von etwa 50 Metern. Kurz vor dem Seniorenheim stieß er die Schwester zu Boden. Dabei erlitt die 64-Jährige unter anderem einen Bruch des Schultergelenks. Als die Frau die Tasche mit dem Geld nicht loslassen wollte, trat der junge Mann ihr auch noch auf die Hand.

Mit der Beute flüchtete Benny N. nach Hause. Das Geld versteckte er in einer Kassette unter dem Bett, die Tasche warf er in einen Mülleimer vor dem Haus. Etwa 15 Minuten später stand schon die Polizei vor der Tür und nahm ihn fest.

Für den Raub war Benny N., der keinen Schulabschluss und keine Ausbildung hat, zunächst zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Dagegen hat er Berufung eingelegt.

Inzwischen hat er im Gefängnis ein Anti-Aggressions-Training und eine Sozial-Therapie erfolgreich absolviert. Außerdem hat Benny N. sich schriftlich bei seinem Opfer entschuldigt. Das Landgericht honorierte das gestern und reduzierte darum die Haftstrafe um acht Monate auf drei Jahre.

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