Der Markt wird wieder zur großen Terrasse der Stadt

Manche Gastronomen halten allerdings die Markierungen nicht ein.

Neuss. Atheer Thoma Yalda ist zufrieden: Die Saison für Außengastronomie hat mit den wärmeren Temperaturen begonnen. Für den Betreiber des Neusser Marktcafés ist das entscheidend für den Jahresumsatz. „Weil unser Café sehr klein ist, brauchen wir die Plätze unter freiem Himmel“, sagt der Gastronom.

Mit den wärmeren Temperaturen beginnt in der Stadt die Freiluft-Saison. Allein auf dem Markt haben die Cafés hunderte Tische und Stühle aufgebaut. Insgesamt hat die Stadt in der Innenstadt 80 Sondernutzungserlaubnisse für Außengastronomie erteilt, hinzu kommen rund 40 weitere Genehmigungen in den Stadtteilen. Denn längst nicht überall dürfen die Cafés und Restaurants Plätze für Gäste anbieten. Und gerade am Marktplatz hat es deswegen auch schon Ärger gegeben.

Jüngst monierte eine Bürgerin im Beschwerdeausschuss, die Gastronomen würden immer weiter in den Markt hineinrücken, die vorgeschriebene Rettungsgasse werde zu klein. Die muss vier Meter breit bleiben. Die Stadt räumt ein, dass sich daran nicht immer alle Gastronomen am Markt gehalten haben, und erklärte, es habe Gespräche und auch bereits Bußgeldverfahren deswegen gegeben. „Wir suchen immer erst das Gespräch. Es liegt nicht immer an einer böswilligen Absicht, sondern Außengastronomie ist auch immer in Bewegung“, sagt Klaus Grützmacher vom Amt für Verkehrsflächen.

Das Bauordnungsamt der Stadt hatte bereits im vergangenen Jahr Bodenmarkierungen, wie sie bei Vermessungen üblich sind, auf dem Markt angebracht. Diese Bodennägel markieren die Grenze der zugelassenen Terrasse. Die waren relativ unauffällig. In diesem Jahr wurden die Punkte zusätzlich mit leuchtend-grüner Farbe markiert. „Dadurch ist für jeden klar und deutlich, welche Fläche gastronomisch genutzt werden darf“, sagt Grützmacher.

Gastronom Yalda vom Marktcafé betont: „Wir achten sehr auf die Markierungen.“ Aber auch Gastronomen, die nicht in Feuerwehrbewegungszonen wie am Markt und in der Neustraße liegen, müssen sich an die Vorgaben der Stadt halten. Auf Gehwegen beispielsweise muss ein Durchgang von einer Breite zwischen einem und zwei Metern freibleiben — je nachdem, wie stark der Bereich frequentiert ist. Wer sich sich nicht daran hält und bei einer Kontrolle auffliegt, muss unter Umständen mit einem Bußgeld rechnen. Das kann zwischen 70 Euro und 1000 Euro liegen, im Wiederholungsfall sogar höher.

Wer als Gastronom Tische und Stühle in die Sonne stellen will, der muss dafür zahlen. Pro Quadratmeter vereinbarter Terrassenfläche berechnet die Stadt im Monat eine Gebühr von vier Euro in der City, in den Stadtteilen sind es drei Euro pro Quadratmeter und Monat. Diese Gebühren werden aber nur für die Zeit vom 1. April bis 31. Oktober erhoben, und auch dann nur für fünf Monate. Hintergrund ist, dass die Gastronomen zu bestimmten Zeiten Tische und Stühle beiseite räumen müssen, etwa beim Schützenfest.

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