Kreis hat keine Bedenken gegen Bebauung durch Bietergemeinschaft

Umstrittenes Bieterverfahren wird nicht beanstandet.

Kreis hat keine Bedenken gegen Bebauung durch Bietergemeinschaft
Foto: Böhling

Die Stadt plant das neue Wohnquartier auf dem Gelände des ehemaligen Bauhofs in Büderich wie vorgesehen weiter. Mitte 2018 soll Baustart sein. Derweil sorgen die Umstände rund um das Vergabeverfahren bei unterlegenen Mitbewerbern weiter für hochgezogene Augenbrauen. Joachim Grunsch, geschäftsführender Gesellschafter der G.I.C, hat sich jetzt erneut an den Landrat gewandt. Aus Unterlagen, die ihm vorlägen, schreibt er, gehe klar hervor, dass es entgegen der Aussage der Bürgermeisterin bei einer öffentlichen Ausschreibung verbotene Nachverhandlungen gegeben habe. Die erstplatzierte „Bietergemeinschaft Bauhof“ habe bewusst und mit allen Mitteln zum Ziel geführt werden sollen.

Zur Erklärung: Vor knapp zwei Wochen hatte der Landrat einer im Januar eingereichten Beschwerde Grunschs gegen die Vergabe in Teilen stattgegeben. Hinweise auf unerlaubte Wettbewerbsverzerrung — der Siegerentwurf wurde Wochen vor der Ratsentscheidung im Internet präsentiert — seien zwar nicht gefunden worden, hieß es. Die Bietergemeinschaft aus der Kueppers Living Immobilienentwicklung, dem Bauverein Meerbusch und der GWG (Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft) für den Kreis Viersen müsse aber dennoch vom Investorenwettbewerb ausgeschlossen werden, weil das Angebot nicht den Ausschreibungskriterien entspricht.

Tage später — nach nochmaliger Prüfung — sah die Kreisverwaltung dann keine Veranlassung mehr, im Vergabeverfahren kommunalaufsichtlich tätig zu werden. Die Stadt Meerbusch habe mitgeteilt, dass keine — bei einer öffentlichen Ausschreibung verbotenen — Nachverhandlungen stattgefunden haben, sondern nur eine Aufklärung des Angebots, sagt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.

Die Stadt erklärt die ganze Angelegenheit so: „In den Ausschreibungsunterlagen, die jeder Bewerber erhalten hat, wurde unter dem Punkt ,Auswahlverfahren’ ausdrücklich angegeben, dass die Stadt sich Nachverhandlungen bezüglich des genauen Kaufpreises vorbehält“, sagt Stadtsprecher Michael Gorgs. Denn der öffentliche Straßenausbau auf dem Gelände sei noch nicht abgeschlossen. „Deshalb konnte das Gelände auch noch nicht exakt vermessen werden. In den Ausschreibungsunterlagen wurde die Größe der zu veräußernden Fläche bewusst mit circa 7750 Quadratmetern angegeben. Um das weitere Vorgehen zu vereinfachen, hat der Rat die Verwaltung in seiner Sitzung am 15. Dezember im Anschluss an die Verkaufsentscheidung beauftragt, mit der Bietergemeinschaft zu verhandeln, dass der Angebotspreis ein Festpreis ist.“ Dieses Vorgehen, sagt Gorgs, entspreche den Ausschreibungsbedingungen, die der Rat in seiner Sitzung am 28. April 2016 beschlossen hat.

Für Joachim Grunsch bleibt dennoch ein „Geschmäckle“. Er behält sich eine juristische Prüfung vor.

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