Rente Rentenkasse bietet Rendite von mehr als vier Prozent

Düsseldorf · Wer freiwillig in die Gesetzliche einzahlt, um Abschläge bei vorzeitigem Ruhestand auszugleichen, macht ein gutes Geschäft.

Freiwillig in die Rentenkasse einzuzahlen, kann sich rechnen.

Freiwillig in die Rentenkasse einzuzahlen, kann sich rechnen.

Foto: dpa/Marijan Murat

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet bei freiwilligen Zuzahlungen unter bestimmten Bedingungen eine Rendite von mehr als vier Prozent. Erreichen können dies Arbeitnehmer, die mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen und vorzeitig mit 63 Jahren in Rente gehen wollen. Den dann fälligen Abschlag (jeder Monat kostet 0,3 Prozent) können sie durch freiwillige Überweisungen an die Rentenkasse ausgleichen. Berechnungen dieser Zeitung auf der Basis von Zahlen der Rentenversicherung zeigen, dass die Rendite durchweg mehr als vier Prozent beträgt, obwohl von der Bruttorente noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgehen (siehe Beispiele im Kasten).

Ausgleichszahlungen sind ab dem 50. Lebensjahr möglich. Wenn Arbeitnehmer ihre Lebensplanung ändern und doch bis zur Regelaltersgrenze arbeiten möchten, ist das kein Problem: Die zusätzlich gezahlten Beiträge steigern dann die spätere Rente.

Diese besondere Form der Geldanlage ist kaum bekannt: Nur 4479 Versicherte haben nach Angaben der Rentenversicherung 2016 (jüngere Zahlen liegen nicht vor) Beiträge zum Ausgleich von Abschlägen geleistet. Dabei sind 2016 immerhin knapp 200 000 Versicherte mit Abschlägen in den Ruhestand gegangen.

Die freiwilligen Beiträge lassen sich von der Steuer absetzen

Freiwillige Beiträge bergen allerdings auch ein Risiko: Wer nach weniger als 20 Jahren stirbt, zahlt unter dem Strich drauf. Wer länger lebt, der profitiert. Selbst bei einem relativ frühen Tod kann es allerdings sein, dass die Auszahlungen letztlich höher als die Einzahlungen sind. Denn bei Verheirateten kommt die Rentensteigerung den Hinterbliebenen zugute. Die sogenannte Witwenrente beträgt in den meisten Fällen 60 Prozent der Rente des Verstorbenen.

Außerdem: Wer in die Rentenkasse einzahlt, kann die Beträge als Altersvorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Das steigert die Rendite weiter. Für Ledige gilt in diesem Jahr ein Höchstbetrag von 23 712 (Verheiratete: 47 424) Euro. Anerkannt werden vom Fiskus 86 Prozent. Eine Stückelung der Zahlungen ist möglich. Dies bietet sich vor allem an, wenn hohe freiwillige Beiträge geplant sind, zum Beispiel nach Erbschaften, der Auszahlung von Lebensversicherungen oder dem Auslaufen von Sparverträgen.

Wer wissen möchte, ob eine zusätzliche Zahlung von Beiträgen möglich ist, sollte sich von der Rentenversicherung beraten lassen. Es gibt wohnortnahe Angebote. Auf Antrag erteilt die Rentenkasse zudem eine schriftliche Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung, die zum Ausgleich einer Minderung bei vorzeitigem Rentenbeginn erforderlich ist. Informationen gibt es unter der Servicenummer 0800 1000 4800 oder im Internet unter:

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