Vergewaltiger geht freiwillig in Haft

Die Richter schickten den 39-Jährigen am Donnerstag nicht zur Sicherheit in Verwahrung. Er tat es selbst.

Mönchengladbach. Der am Donnerstag vom Mönchengladbacher Landgericht in die Freiheit entlassene 39-jährige Serienvergewaltiger von Mädchen ist freiwillig zurück in Haft gegangen. In Gelsenkirchen wird er weiter therapeutisch behandelt.

Nur das Gefängnis habe ihn gestoppt, weitere Taten zu begehen, hatte der Mönchengladbacher vor Gericht gesagt. Das Landgericht sah am Donnerstag trotzdem keine Möglichkeit, ihn nach neuneinhalb Jahren Haft in Sicherheitsverwahrung zu schicken.

Ein Gutachter hatte eine 50-prozentige Rückfallgefahr festgestellt. Andere Sachverständige sahen diese Gefahr als geringer an. Die strengen gesetzlichen Voraussetzungen für eine nachträgliche Verwahrung lägen nicht vor, befand am Ende das Gericht.

Nach dem Urteil von Donnerstag forderte der Gladbacher CDU-Bundestagsabgeordnete Günter Krings gestern, dass die Sicherungsverwahrung neu geregelte werden müsse. "Die Rechtsprechung legt das Gesetz offenbar so eng aus, dass an einer Gesetzesnovellierung kein Weg vorbei führt", sagt der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Er hatte das bereits zum Fall Karl D. in Heinsberg gefordert. Eine Arbeitsgruppe von CDU/CSU sei eingerichtet, die "zügig Vorschläge erarbeiten soll".

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