NRW Vergewaltigung auf Friedhof: Acht Jahre Haft und Sicherheitsverwahrung

Bochum. Nach der Vergewaltigung einer Frau auf einem Bochumer Friedhof ist der bereits vorbestrafte Täter zu acht Jahren Haft verurteilt worden.

 Symbolbild

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Foto: Peter Steffen

Außerdem hat das Bochumer Landgericht die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet.

Der 30-jährige Angeklagte hatte gestanden, die Frau am 18. Februar 2018 auf einem Bochumer Friedhof vergewaltigt zu haben. Der Fall hatte auch deshalb für Aufsehen gesorgt, weil die Polizei die Tat zunächst nicht mitgeteilt hatte. Der Bochumer war von den Behörden als rückfallgefährdeter Straftäter eingestuft worden und stand zur Tatzeit unter besonderer Beobachtung.

Das Opfer war eine Arzthelferin, die der Angeklagte auf dem Heimweg von der Bochumer Innenstadt getroffen hatte. Die 33-Jährige hatte ihm sogar noch ihre Jacke geliehen, weil er seine eigene in einer Gaststätte vergessen hatte und nur mit einem T-Shirt bekleidet war. Der Angeklagte riss die Frau zu Boden, würgte und vergewaltigte sie mehrfach. „Sie hatte Todesangst“, sagte Richterin Frauke Seyda. „Sie leidet bis heute unter Panikattacken.“

Der Angeklagte war bereits im Januar 2010 vom Dortmunder Landgericht wegen Vergewaltigung zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Ein Jahr zuvor hatte das Amtsgericht Lüdinghausen 22 Monate Haft auf Bewährung verhängt - wegen versuchter Vergewaltigung. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung begründeten die Richter mit der hohen Rückfallwahrscheinlichkeit. dpa/lnw

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