Einbruchsopfer verfolgt Täter selbst

Friedhelm Schäfer ortete sein gestohlenes Telefon — trotzdem konnte die Polizei nicht helfen.

Einbruchsopfer verfolgt Täter selbst
Foto: Reichartz

Wer nur die nüchterne Statistik liest, kann den Schluss ziehen: Es gab im vergangenen Jahr zwar fast 700 Wohnungseinbrüche in der Stadt, aber immerhin ist die Tendenz im Vergleich zu 2013 etwas rückläufig. Wer jedoch Opfer eines Einbruchs wird, für den brennt sich dieser Vorfall fest in Herz und Gehirn ein, ist unverrückbar und beschäftigt Betroffene mitunter jahrelang. Und oft kreisen die Gedanken um die Fragen: Kann die Polizei nicht mehr dagegen tun? Hätte man die Täter nicht erwischen können?

Friedhelm Schäfer beschäftigt sich derzeit damit. Bei dem 65-Jährigen und seiner Familie am Bunten Garten ist eingebrochen worden. Irgendwann in der Frühe des Pfingstsamstags drangen der oder die Täter ins Haus ein, während Schäfer und seine Frau noch schliefen. Es war die klassische Situation, vor der die Polizei oft warnt: Ein Fenster stand auf Kipp.

Schäfer fiel der Einbruch morgens auf, weil sich die Katze komisch verhielt und eine Luftpumpe in der Haustür eingeklemmt war, damit sie nicht zufiel. Zwei Polizeibeamte kamen umgehend, sicherten Spuren, machten Fotos. Und die Schäfers zogen eine ernüchternde Bilanz: Verschwunden waren zwei Laptops, mehr als 600 Euro und zwei Mobiltelefone.

Noch während die Beamten im Haus waren, hatte Schäfer eine Idee. Er rief vom Festnetz-Anschluss seine Mobilnummer an und stellte fest: Das Handy war eingeschaltet. „Sie können das Handy orten und wissen, wo die mutmaßlichen Täter sind“, sagte er den Polizisten — und war überrascht, als diese den Kopf schüttelten. Das dürften sie nicht, dafür benötigten sie aus Datenschutzgründen einen richterlichen Beschluss. „Ich habe den Beamten gesagt, dass ich ihnen eine Genehmigung ausstelle. Denn es handelte sich um meine Daten. Wie damit umgegangen wird, darüber kann ich selbst entscheiden“, sagt Schäfer.

Willy Thevessen, Polizeisprecher in Gladbach

Die Polizisten blieben bei ihrem „Nein“, empfahlen aber Schäfer: „Sie dürfen das, Sie dürfen ihr Handy orten.“ Und handelten richtig. „Nur der Vertragspartner des Providers darf die Ortung vornehmen. Es sei denn, wir bekommen von einem Richter die Erlaubnis dazu“, bestätigt Polizeisprecher Willy Thevessen das Vorgehen seiner Kollegen.

Einbruchsopfer Schäfer stellte Kontakte zu seinem Provider her und ortete dann sein geklautes Handy: Es war in Dortmund. Die Gladbacher Polizei gab die Daten an die Dortmunder weiter. Deren Reaktion, so Schäfer: „Das sei ein sozialer Brennpunkt mit Drogenabhängigen und Ausländern.“ Schäfer teilte Cloud-Kennung und Passwort zwecks Ortung mit — und freute sich. Doch er hörte nichts mehr. Stattdessen blieb ein eigener Versuch, das gestohlene Handy zu orten, ohne Ergebnis: Nachmittags verschwand das Signal, weil das Handy ausgeschaltet und die SIM-Karte entfernt worden waren.

Gladbachs Polizeisprecher Thevessen hat bei seinen Kollegen in Dortmund nachgefragt und sagt: „Die Polizei war vor Ort. Aber es handelt sich um den Parkplatz eines Discounters, auf dem sich zu diesem Zeitpunkt rund 200 Leute aufhielten. Eine Handy-Ortung ist nie so genau. In diesem Fall wäre es unmöglich gewesen, die 200 zu überprüfen. Nur mit der Hoffnung, das Handy bei einem zu finden.“

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