Kreis Viersen : Gericht: IHK-Rücklagen sind rechtswidrig
Kreis Viersen. Bundesverwaltungsgericht hat rechtswidrige Vermögensanhäufungen bestätigt.
Die Entscheidung des obersten deutschen Verwaltungsgerichts in Leipzig ist im Kreis Viersen mit Spannung erwartet worden. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein erhoffte sich wichtige Fingerzeige in der Frage, ob die IHK auf dem Rücken ihrer Mitglieder rechtswidrig überhöhte Rücklagen bildet. Darüber hinaus erwartete die IHK für die Kreise Viersen und Neuss sowie die Städte Krefeld und Mönchengladbach Hinweise für eine rechtssichere Methode zur Kalkulation der Mitgliedsbeiträge auf Grundlage des Wirtschaftsplans und der darin enthaltenen Risikorücklage.
Der IHK Mittlerer Niederrhein gehören rund 70 000 Unternehmen als Mitglieder mit rund 360 000 Beschäftigten an. Sie war an dem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVG) direkt nicht beteiligt. Gleichsam stellvertretend klagten zwei andere Kammern im Revisionsverfahren, um Urteile der Vorinstanzen aufzuheben, die die Unzulässigkeit von überhöhter Vermögensbildung festgestellt hatten.
IHK Mittlerer Niederrhein gehören rund 70 000 Unternehmen an
Für die IHK Mittlerer Niederrhein hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf im März 2017 eine rechtswidrige Praxis für zurückliegende Jahre erkannt. Das BVG bestätigte in seinem Urteil am Mittwoch die Rechtsprechung der Vorinstanz: „Die Beitragsbescheide zweier Industrie- und Handelskammern sind wegen überhöhter Rücklagen und unzulässig erhöhten Eigenkapitals rechtswidrig“, teilte es am Donnerstag mit.