Mettmann/Erkrath/Wülfrath Was Kunden durch die Steuersenkung sparen können

Mettmann/Erkrath/Wülfrath. · Die von der Bundesregierung beschlossene Steuersenkung sorgt für sinkende Gebühren. Bei Müllabfuhr und Abwasser bleibt alles beim Alten.

 Kunden können sich über Preissenkungen bei Strom und Gas durch die niedrigere Mehrwertsteuer freuen.

Kunden können sich über Preissenkungen bei Strom und Gas durch die niedrigere Mehrwertsteuer freuen.

Foto: pixabay

Corona – das Virus, dessen Name großes Potenzial hätte, zum Unwort des Jahres 2020 gewählt zu werden, hat immer mehr Auswirkungen auf das alltägliche Leben. So hat die Bundesregierung beschlossen, die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent zu senken. Der ermäßigte Steuersatz sinkt von sieben auf fünf Prozent. Das soll die Menschen in Deutschland wieder in Kauflaune versetzen und die Konjunktur ankurbeln. Die Regelung gilt seit dem 1. Juli und soll am 31. Dezember wieder auslaufen.

Neben den ermäßigten Preisen im lokalen Einzelhandel profitieren die Verbraucher auch bei Gebühren für Strom, Gas, Telefon und Wasser von den Steuersenkungen. Wir geben einen Überblick für die drei Städte Mettmann, Erkrath und ­Wülfrath.

Strom und Gas

Energieversorger sind laut Verbraucherzentrale NRW verpflichtet, die Mehrwertsteuersenkung im Zeitraum von Juli bis Dezember dieses Jahres an ihre Kunden weiterzugeben. Die Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen wird davon nicht beeinflusst. Wie genau der Kunde von der Steuersenkung profitiert, muss im Einzelfall geklärt werden. Hier kommt es darauf an, ob die Energieversorger zeitanteilig abrechnen und der Verbrauch für die Monate Juli bis Dezember geschätzt wird, oder die Mehrwertsteuersenkung über die jährliche Abrechnung eingerechnet wird.

In Mettmann und Wülfrath ist das Unternehmen Innogy und dessen Tochtergesellschaft Westnetz der Grundversorger für Strom. Die Kunden sollen laut Unternehmensangaben „so schnell und unkompliziert wie möglich“ von der Senkung der Mehrwertsteuer profitieren. Für die zwischen 1. Juli und 31. Dezember verbrauchte Energie wird der Steuersatz von 16 Prozent berechnet. Diese Senkung soll mit den bereits geleisteten monatlichen Abschlägen verrechnet werden. Die Zählerstände sollen auf Grundlage des bisherigen Verbrauchs berechnet werden.

Auch Gaskunden müssen nicht von selbst aktiv werden, um von der Mehrwertsteuersenkung zu profitieren. Sowohl die Rhenag AG in Mettmann, als auch die Stadtwerke Wülfrath geben nach eigenen Angaben die niedrigeren Steuersätze im vollen Umfang an die Kunden weiter.

Auch die Stadtwerke Erkrath geben die Mehrwertsteuersenkung an die Kunden weiter. Die neuen Steuersätze werden laut Unternehmensangaben am Jahresende automatisch auf der Jahresrechnung ausgewiesen. Die monatlichen Abschläge ändern sich auch hier nicht, zu viel bezahlte Abschläge sollen am Jahresende zurückerstattet werden.

Wasser

In Mettmann und Erkrath übernimmt die Netzgesellschaft Düsseldorf die Aufgaben des Grundversorgers für Trinkwasser. Über 610 000 Menschen sind in Düsseldorf, Mettmann und Erkrath Kunden der Tochterfirma der Düsseldorfer Stadtwerke. Für die Wasserversorgung greift normalerweise der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent, im Zuge der Mehrwertsteuersenkung fallen zwischen 1. Juli und 31. Dezember nur fünf Prozent an.

In Wülfrath kommt das Trinkwasser aus dem Ruhrgebiet, die Stadtwerke beziehen es von der Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft in Mülheim. Das Trinkwasser wird im Wasserwerk Essen-Kettwig aus der Ruhr gewonnen. Auch hier greifen die ermäßigten Steuersätze von fünf Prozent zwischen 1. Juli und 31. Dezember.

Abwasser und Müllabfuhr

Da für Abwasser und Müllabfuhr keine Umsatzsteuer fällig wird, können Kunden hier nicht von der Senkung der Mehrwertsteuer profitieren – die Gebühren für diese Dienstleistungen bleiben daher unverändert.

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