NRW Mon-Guides nehmen Arbeit wieder auf

Monheim · In Monheim gibt es wieder Stadtführungen, jetzt allerdings unter strengeren Corona-Auflagen. Welche das sind und was die Mon-Guides planen.

 Es gibt wieder Stadttouren in Monheim, aber unter Corona-Auflagen.

Es gibt wieder Stadttouren in Monheim, aber unter Corona-Auflagen.

Foto: RP/Thomas Lison

Seit zwei Monaten können die Mon-Guides ihre Führungen wieder anbieten. Das teilt die Stadt Monheim mit. Bei einigen Touren gilt dabei nun die 3G-Regel, bei anderen müssten Teilnehmende keine entsprechenden Nachweise erbringen. Alle Führungen können in der Tourist-Information bei den Monheimer Kulturwerken gebucht werden.

Teilnehmer müssen, so Stadtsprecherin Birte Hauke, einen negativen Corona-Test, eine Impfung oder eine Genesung nachweisen, weil bei den Führungen auch Innenräume besucht werden. Das gilt für „Donnerstags auf dem Bieräquator“, „Genuss-Sonntag“, „Gourmet-Mittwoch“, „Monheim von seiner Schokoladenseite“, „Zwischen Kölsch und Alt“, „Lommer Jonn“ und „Verortet im Wort“. Bei Führungen, die nur draußen stattfinden, wie die öffentliche Stadtführung, die neue Tour „Von Fähren und Fischern bis Deusser und Krischer“, „Monheim und Baumberg mit dem Rad entdecken“, „Vater Rhein taucht auf“ und „Von der ‚Gleislosen‘ zum autonomen Bus“ müssen keine Nachweise vorgelegt werden.

 Für die Kulinarik-Touren „Donnerstags auf dem Bieräquator“, „Genuss-Sonntag“ und „Gourmet-Mittwoch“ ist außerdem eine Anmeldung in der Tourist-Information bei den Monheimer Kulturwerken erforderlich. Bei allen anderen Führungen wird zur besseren Planbarkeit darum gebeten. Die Standorte der Mon-Chronik sind weiterhin geöffnet. In Innenräumen gibt es eine Maskenpflicht, die 3G-Regel gilt aber nicht.

Für Monheim gilt derzeit
die 3 G-Regel

Die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Mettmann lag am Mittwoch, 25. August, bei 126,9. Für Monheim gilt daher die sogenannte 3G-Regel. Vollständig Geimpften und Genesenen stehen damit alle Einrichtungen und Angebote offen.

Bei Veranstaltungen und Sport in Innenräumen, in der Gastronomie, bei körpernahen Dienstleistungen und in Beherbergungsbetrieben müssen alle Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, einen negativen Antigen-Schnelltest nachweisen. In Diskotheken und bei privaten Partys mit Tanz müssen alle, die nicht geimpft oder genesen sind, einen negativen PCR-Test nachweisen. Die Tests dürfen nicht älter als 48 Stunden sein.

Schüler gelten wegen der Teilnahme an verbindlichen Schultestungen als getestet. 

(RP)
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