Hilden Haan Sparkasse gibt Kredite für Aufsichtsräte aus

Haan/Hilden. · Experten fordern, der Verwaltungsrat solle den Vorstand der Sparkasse überwachen.

 ARCHIV - 27.06.2015, Baden-Württemberg, Freiburg: ILLUSTRATION - Eine Frau zählt 500-Euro-Geldscheine. Trotz langjähriger Hochkonjunktur schaffen es die Kommunen in Nordrhein-Westfalen nicht, sich aus eigener Kraft von ihrer milliardenschweren Altschuldenlast zu befreien. Vor allem strukturschwache Städte mit hohen Sozialausgaben hätten Sorge, endgültig von der guten wirtschaftlichen Entwicklung abgehängt zu werden, sagte der Vorsitzende des Städtetags NRW, Hamms Oberbürgermeister Hunsteger-Petermann der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. Foto: Patrick Seeger/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

ARCHIV - 27.06.2015, Baden-Württemberg, Freiburg: ILLUSTRATION - Eine Frau zählt 500-Euro-Geldscheine. Trotz langjähriger Hochkonjunktur schaffen es die Kommunen in Nordrhein-Westfalen nicht, sich aus eigener Kraft von ihrer milliardenschweren Altschuldenlast zu befreien. Vor allem strukturschwache Städte mit hohen Sozialausgaben hätten Sorge, endgültig von der guten wirtschaftlichen Entwicklung abgehängt zu werden, sagte der Vorsitzende des Städtetags NRW, Hamms Oberbürgermeister Hunsteger-Petermann der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. Foto: Patrick Seeger/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Foto: dpa/Patrick Seeger

Knapp 2,4 Millionen Euro – zumeist Kredite – hat die Sparkasse Haan Mitgliedern ihres Verwaltungsrates im Geschäftsjahr 2017 zukommen lassen. Eine ähnlich hohe Summe wie im Jahr zuvor. Knapp 400 000 Euro geringer ist die Kreditsumme dagegen bei der Sparkasse Hilden, Ratingen, Velbert (HRV). Nachzulesen ist das im Anhang des Jahresberichts, der im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist. Dort heißt es zu Haan wörtlich: „Die Sparkasse hatte Mitgliedern des Vorstands zum 31. Dezember 2017 Kredite, unwiderrufliche Kreditzusagen und Avale in Höhe von zusammen 0,00 Euro und Mitgliedern des Verwaltungsrats in Höhe von 2 390 700,00 Euro gewährt.“ Für die Sparkasse HRV weist der Bericht folgendes aus: „Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) wurden an Verwaltungsratsmitglieder in Höhe von insgesamt 2058,0 Tausend Euro ausgereicht.”

Zum Verwaltungsrat gehören Stadträte und Sparkassenleute

Der Verwaltungsrat ist sowohl mit Politikern aus dem Stadtrat besetzt als auch mit Mitgliedern der Sparkasse. Namentlich weist die Informations-Plattform nur die Sitzungsgelder aus, die die Mitglieder des Sparkassen-Aufsichtsgremiums im Berichtsjahr erhalten haben. Nicht aber, wer wieviel Kredit bekam. Der 15-köpfige Verwaltungsrat in Haan überwacht genauso wie der Hildener den jeweiligen Vorstand der Sparkasse. So will es das Sparkassengesetz. Doch inwieweit kann ein Mitglied seine Kontrolle ausüben, wenn es sich bei dem Geldinstitut in finanzielle Verpflichtung begibt, das es doch kritisch begleiten soll? Experten wie etwa der „Bankenprofessor“ Ralf Jasny von der Frankfurt, University of ­Applied Sciences bemängeln bereits seit Jahren dieses Verhalten, das auch in anderen Städten häufig vorkommt. Es habe „auf jeden Fall einen Geschmack“, auch wenn es rechtlich zulässig sei: „Ich selbst würde mir beispielsweise mein Haus nicht gerade von der Bank finanzieren lassen, die ich beaufsichtigen soll“, sagt Jasny. An dieser Praxis habe sich vielerorts bis heute allerdings offenbar nichts geändert, wie die Zahlen aus dem Bundesanzeiger immer wieder nahelegen.

Die Sparkassen betonen generell, sie sähen darin kein Problem: Kreditvergaben an Verwaltungsratsmitglieder seien für sie Geschäftsvorfälle zu marktüblichen Konditionen. Konkret bedeutet das: Würde man zwei vergleichbare Kreditanfragen inklusive Konditionenzusage – eine von einem Verwaltungsratsmitglied und eine von einem anderen Kunden – anonymisiert bearbeiten lassen, käme man bei beiden Geschäftsvorfällen zum gleichen Ergebnis. Soll heißen: keine Sonderkonditionen für Politiker.

Bleibt damit nur noch noch die moralische Frage nach der Unabhängigkeit eines politischen Prüfers, der gleichzeitig Schulden bei dem zu prüfenden Unternehmen hat. Die muss jedes Verwaltungsratsmitglied für sich selbst klären.

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