Aufnahme des Unterrichtes Familien aus dem Kreis Mettmann klagen gegen Corona-Betreuungsverordnung

Münster · Nach der Aufnahme des Unterrichtes an den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen klagen Eltern gegen die Rückkehr zum Regelbetrieb.

 Symbolbild

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Foto: dpa/Caroline Seidel

Nach Angaben eines Sprecher des Oberverwaltungsgerichts in Münster haben drei Familien aus dem Kreis Mettmann Klagen gegen die seit Montag geltende Corona-Betreuungsverordnung des Landes eingereicht. Wegen der Corona-Krise waren die Schulen im März geschlossen worden. Die Kläger wollen ihre Kinder wie seitdem Zuhause unterrichten.

Nach Angaben des OVG soll noch vor den Sommerferien eine Entscheidung in dem Eilverfahren fallen. Auch Eltern von Kita-Kindern klagen am OVG. Die Kläger aus dem Rhein-Sieg-Kreis wollen zurück zum Regelbetrieb. Die Betreuungszeiten hatte die Landesregierung von 45, 35 und 25 Stunden auf 35, 25 und 15 Stunden in der Woche reduziert, um möglichst vielen Kindern wieder den Besuch in den Kindertagesstätten zu ermöglichen.

Zuvor hatte die „WAZ“ online über die beiden Klagen am OVG berichtet.

(dpa)
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