Angeklagter muss sich für einen unüberlegten Klick verantworten

Der Erkrather markierte ein Bild auf Facebook mit „Gefällt mir“. Beschimpfung von Religionsgemeinschaften lautet der Vorwurf.

Erkrath. Es begann mit einem nachmittäglichen Ausflug ins Internet. Ein bisschen hier gucken und da klicken, mehr war da eigentlich nicht. Und dann noch eine kurze Stippvisite bei Facebook — eigentlich alles ziemlich unspektakulär. Wäre da nicht dieses nette kleine Bildchen auf der Timeline des Angeklagten gewesen — also auf die Berichte, die so nach und nach bei jedem Nutzer einlaufen. Ein Hund verrichtete dort sein Geschäft — nein, nicht irgendwo, sondern geradewegs auf die Kabaa. Wer jetzt nicht gleich weiß, was das genau ist: Die Kabaa ist das Gebäude im Innenhof der heiligen Moschee in Mekka. Und diese wiederum ist ein zentrales Heiligtum des Islam. Damit war’s aber noch nicht genug. „Ich sch... drauf“ lautete der Schriftzug über dem Bildchen, das dem 42-jährigen Erkrather so sehr gefiel, dass er nicht lange überlegte und auf den gehobenen Daumen klickte. „Gefällt mir“ oder auch „Like“ — so nennt man eine solche zustimmende Aktion im Sozialen Netzwerk. Nun also war die Verunglimpfung in der Welt. Und das nicht in einer kleinen, eher privaten Community, sondern quasi überall. In der Anklageschrift liest sich die Sache so: Das Bild war für eine unbestimmte Anzahl von Mitgliedern einzusehen.

Offenbar auch für Polizeibeamte, die sich mittels Internetrecherche auf die Suche nach derartigen Verstößen machen. Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinen: So jedenfalls lautete der Straftatbestand, der daraufhin polizeilich zur Anzeige gebracht wurde. Der so Angeklagte fiel in Anbetracht der unvermuteten Konsequenzen seines „Likes“ aus den sprichwörtlichen Wolken. Dass man keineswegs das Bild selbst hochgeladen haben muss, sondern ein simples „Gefällt mir“ genügt, um sich strafbar zu machen: All das wusste der Mann nach eigenem Bekunden nicht. Der unüberlegte Klick war schon im Frühjahr beim Mettmanner Amtsgericht zur Anklage gekommen und verhandelt worden. Bei Verkündung der Geldstrafe von 1500 Euro fiel der Hartz-IV-Empfänger erneut aus allen Wolken: Sollte es wirklich nur Naivität gewesen sein, so hatte er die jetzt teuer zu bezahlen. Das wiederum wollte der Angeklagte mit einem Berufungsverfahren vor dem Wuppertaler Landgericht unbedingt verhindern — um dort zu hören, dass die Sache aussichtslos sei. Zehn Vorstrafen, wenn auch für andere Vergehen, sprachen aus Sicht des Berufungsrichters eine deutliche Sprache.

„Bei Facebook ist das nicht anders als mit einer Plakatwand“, ließ der Richter den Angeklagten noch wissen. Was man dort von sich gebe, sei bei entsprechenden Einstellungen für alle sichtbar. Der Angeklagte bedauerte lautstark, seinen Zugang bei Facebook mit seinem Klarnamen eingerichtet zu haben. Mittlerweile sei der Account abgemeldet.

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