Krefeld. Der 14. Januar war ein sonniger Winter-Sonntag. Ein 62-jähriger Krefelder hatte an diesem Tag sein Motorrad rausgeholt und war nach dem Besuch bei einem Verwandten bestens gelaunt. Er hatte noch vor sich eine Curry-Wurst zu holen. Als er an einem Stopp-Schild an der Ecke Nassauer Ring/Inrather Straße anhielt, brach allerdings unvermittelt das Grauen über ihn herein.
Ein Fahrradfahrer kam auf ihn zu und sagte ganz ruhig: „Ich stech dich ab!“ Der 62-Jährige konnte gar nicht glauben, was er da hörte und fragte nur verdutzt: „Bitte?“ Daraufhin wiederholte der Radfahrer seine Drohung. Dann erblickte der 62-Jährige den Schraubenzieher in der rechten Hand des Mannes. Der stieß ihn mit voller Wucht um, so dass er mit seinen Beinen unter dem mehr als 200 Kilogramm schweren Motorrad eingeklemmt wurde.
Der Radfahrer kniete sich neben ihn hin und begann mit dem Schraubenzieher auf sein Gesicht einzustechen. Der erste Stoß konnte von der Schutzbrille und den Verteidigungsversuchen des Mannes abgewehrt werden — der Stich verletzte die Lippe. Weitere Stiche konnte der Krefelder mit Mühe vom Boden aus abwehren.
Der Spuk hatte erst ein Ende, als ein couragiertes Ehepaar sein Auto anhielt, den Radfahrer ansprach und ihm drohte seinen Hund auf ihn zu hetzen, wenn er nicht von dem Motorradfahrer ablässt. So schilderte der Angegriffene die Geschehnisse am Mittwoch vor dem Landgericht.
Sein mutmaßliches Opfer konnte ihn allerdings sehr deutlich auch noch nach einem halben Jahr identifizieren. „Ich wusste, jetzt musst du kämpfen“, sagte der drahtige Mann zu dem Angriff. Er stand Todesängste aus und einen Grund kann er sich bis heute nicht erklären. „Mein Eindruck war, der hatte einfach Lust jemanden abzustechen.“ Bis heute hat er mit den psychischen Folgen der Attacke zu kämpfen, bei seiner Vernehmung musste sich der 62-jährige immer wieder sammeln.
Während die Prellungen und Wunden wieder abheilten, habe er einige Wochen unter Schlaf- und Essstörungen gelitten. Sein Gleichgewichtssinn ist bis heute gestört. Für das Verfahren sind bisher zwei weitere Termine angesetzt. Sollte es zu einem Schuldspruch kommen, droht dem Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe.
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