Personalentscheidung im Stadtrat Wiederwahl von Beate Zielke ist derzeit noch offen

Krefeld · Der Stadtrat hat in seine Sitzung am Montag im Seidenweberhaus wichtige Personalangelegenheiten zu klären. Auf der Tagesordnung steht nicht nur die mögliche Wiederwahl von Stadtdirektorin Beate Zielke, sondern auch die Ausschreibung der Beigeordneten-Stelle, die Thomas Visser bis Ende 2019 besetzt hatte.

 Die Amtszeit von Beate Zielke endet am 31. August.

Die Amtszeit von Beate Zielke endet am 31. August.

Foto: Andreas Bischof

In diesem Zusammenhang hat Oberbürgermeister Frank Meyer einen Vorschlag zur Neubildung der Geschäftskreise der Beigeordneten der Stadtverwaltung Krefeld vorbereitet.

Für die CDU-Fraktion ist die Sache völlig klar: Sie wird für die Wiederwahl von Beate Zielke, deren Amtszeit Ende August endet, stimmen. Fraktionsvorsitzender Philibert Reuters: „Sie kann grundsätzlich für zwei Jahre wiedergewählt werden, bevor sie aus Altersgründen aus dem Amt ausscheiden muss. Eine einmalige Verlängerung für drei Jahre wäre dann zwar möglich, darüber müsste jedoch der neue Rat dann im Jahr 2022 abstimmen.“ Aktuell führe Zielke, die auch Vertreterin des Oberbürgermeisters bleiben soll, die Fachbereiche Recht, Bürgerservice, Verwaltungssteuerung und Feuerwehr mit Erfolg. „Für uns ist sie daher bedenkenlos zu unterstützen.“

Die SPD als stärkste Ratsfraktion tut sich noch schwer mit der Entscheidung. Was wohl nichts mit der Qualifikation von Zielke zu tun hat, sondern mit parteipolitische Erwägungen. Denn bisher stellt die SPD mit Markus Schön nur einen Beigeordneten, die CDU mit Zielke, Kämmerer Ulrich Cyprian und dem Technischen Dezernenten Markus Beyer aber drei. Am Mittwoch wollten die Sozialdemokraten noch keine Stellungnahme zu der Personalie abgeben, da sie erst am Abend in der Fraktion ihre Marschroute festlegen wollte.

Für überregionale mediale Aufmerksamkeit sorgte am Mittwoch ein weiterer Tagesordnungspunkt der Ratssitzung: Die FDP-Fraktion möchte in einer Anfrage wissen, auf welcher Rechtsgrundlage der muslimische Gebetsruf nur dann genehmigungsfähig sein soll, so lange die Moscheen wegen der Pandemie geschlossen waren. Wie berichtet, hatte die Stadtverwaltung den Muezzin-Ruf in dieser Phase erlaubt – parallel zum abendlichen Glockengeläut der christlichen Kirchen. Joachim Heitmann, Fraktionsvorsitzender der FDP, setzt sich für eine Gleichbehandlung der Religionen ein. Dieser Diskussion müsse man sich stellen.

OB Frank Meyer erklärte auf Anfrage unserer Zeitung, bisher sei der Verzicht auf den Gebetsruf durch die muslimischen Gemeinden freiwillig erfolgt. An einem Dialog der Religionen zu diesem Thema werde er sich gerne beteiligen. Es müsse zu einem „sinnvollen Kompromiss“ kommen, der auch die Akzeptanz der Anwohner beinhalte.

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