Grundsteuerreform Die Grundsteuer C ist für die einen ein Segen, für andere ein Fluch

Krefeld · SPD hofft, Bodenspekulationen künftig zu verhindern, für Haus & Grund ist die Reform Gift.

 Für baureife, aber bislang nicht bebaute Grundstücke fällt ab 2025 die neue Grundsteuer C an. Die Höhe ist noch nicht bekannt.

Für baureife, aber bislang nicht bebaute Grundstücke fällt ab 2025 die neue Grundsteuer C an. Die Höhe ist noch nicht bekannt.

Foto: Jochmann, Dirk (dj)

Die Grundsteuerreform ist beschlossen. Danach kann auch die Stadt Krefeld ab dem 1. Januar 2020 weiter Grundsteuer erheben. „Für das laufende Jahr sind das Einnahmen in Höhe von 48 Millionen; der Hebesatz beträgt 533 Punkte“, so Otto Fricke, Bundestagsabgeordneter und Sprecher der FDP im Bundes-Haushaltsausschuss. Bereits im vergangenen Sommer hatten sich die Liberalen früh dafür ausgesprochen, dass es keine höheren Steuerbelastungen für den Einzelnen geben dürfe. Wie Bundesländer und Kommunen diese aber im Einzelnen handhaben werden, ist noch unklar. Zumal im Landtag noch zu entscheiden ist, ob eine sogenannte Länderabweichungsklausel in NRW angewandt werden soll und somit von der im Bundestag festgelegten Bemessungsgrundlage abgewichen wird. Unsere Zeitung stellt die Positionen von SPD, FDP und dem Verband Haus & Grund vor.

FDP: „Niedrigere Grundsteuer wünschenswerter Effekt für den Grundstücksmarkt“. Nach Ansicht der FDP-Fraktion sollte die Grundsteuerreform von der Stadt nicht dazu benutzt werden, einzelne Steuerpflichtige stärker zu belasten. „Wenn dies dazu führen würde, dass das Grundsteueraufkommen insgesamt etwas geringer ausfällt als bisher, so wäre dies aus unserer Sicht ein wünschenswerter Effekt für den Grundstücksmarkt in Krefeld“, sagt Fraktionsvorsitzender Joachim C. Heitmann. In einem eigenen Antrag an den Rat am 28. November. Darin begrüßt die FDP ausdrücklich die Länderabweichungsklausel, die es auch in NRW ermögliche, „eine sinnvolle und mit relativ wenig Aufwand verbundene Bewertung von Grundstücken und Gebäuden einzuführen. Krefelds Landtagsabgeordnete sollten sich für die Anwendung im Landtag einsetzen. Im Gegensatz zur SPD lehnen die Liberalen die Einführung einer Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke ab, da diese massive negative Auswirkungen für Krefeld hätte. Auch widerspräche das dem Grundatz, dass jeder Eigentümer mit seinem Eigentum nach Belieben verfahren dürfe.

SPD: „Grundsteuer C bietet Anreiz zum Bau von mehr Wohnungen und Häusern“. „Die Grundsteuer richtet sich künftig nach dem Grundstückswert, demnach tragen starke Schultern mehr als schwache“, sagt Benedikt Winzen. Der SPD-Fraktionsvorsitzende spricht sich für eine einfache, gerechte und zukunftsfeste Regelung ohne Anwendung der Öffnungsklausel aus. Als positiv bewertet er die Einführung einer Grundsteuer C, „mit der zukünftig derjenige mehr Steuern zahlen müsse, der baureife Grundstücke brachliegen lasse, als derjenige, der baue“. Das könne ein wichtiges Mittel sein, um Schwung in den Neubau von Wohnungen und Häusern zu bringen. Die Einnahmen will die SPD zweckgebunden dem Wohnungsbau zukommen lassen, „um Wohnen bezahlbar zu machen“.

Haus & Grund: „Grundsteuerreform misslungen – Grundsteuer C Gift für Krefeld“. Als „bürokratisches Monster“ lehnt der Verband der Hauseigentümer Haus & Grund die Reformpläne ab. Er fürchtet zum einen eine komplizierte Neubewertung aller Grundstücke und Gebäude. Zum anderen sei die Einführung einer Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke für eine Stadt wie Krefeld Gift. Im Hinblick auf den Wohnungsmangel in den sieben Metropolstädten, sollen dadurch spekulative Brachflächen vermieden werden. In Krefeld hingegen sei das unsinnig.

Als Beispiel nennt Heß ein typisches Dreifensterhaus in der Krefelder Innenstadt mit Innenhof, der historisch gewachsen ein eigenes Flurstück darstelle. Der Innenhof sei mit Fördermitteln aus dem Hof- und Fassadenprogramm der Stadt begrünt. Heß: „Zur Belohnung wird nun künftig die Grundsteuer C für die begrünte Fläche erhoben, um den Eigentümer zur Bebauung zu zwingen.“ Die häufig kritisierten Zahnlücken in der City, sprich eingeschossige Objekte, seien von der Grundsteuer C hingegen nicht betroffen.

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