Freispruch nach Messerattacke

50-Jähriger hat nach Ansicht des Gerichts aus Notwehr zugestochen.

Mit einem Freispruch endete ein Schwurgerichtsverfahren am Montag wegen einer fast tödlichen Messerattacke am 9. Juli des vergangenen Jahres. Ein 50-jähriger Mann, der als Gastarbeiter bei einer Baufirma arbeitete, soll laut Staatsanwaltschaft mit einem 43-jährigen Landsmann in Streit geraten sein. Im Laufe dieses Streits soll der Angeklagte auf den 23-jährigen Sohn seines Kontrahenten eingestochen haben.

Das hat er wohl auch tatsächlich getan. Immerhin hat er den Stich vor Gericht zugegeben, auch das Gericht war von der Attacke überzeugt. Allerdings sei nicht auszuschließen, dass es sich dabei um Notwehr gehandelt habe. Daher sprachen die Richter den Angeklagten frei. Die Staatsanwaltschaft hatte eine dreieinhalbjährige Freiheitsstrafe gefordert. Der Angeklagte hatte schon früh in dem im Januar begonnenen Prozess geschildert, dass zuerst der Vater ihn in seiner Wohnung geschlagen hätte. Im Laufe der Auseinandersetzung sei der aber in dem Krefelder Mehrfamilienhaus nach unten geflohen. An der Eingangstür sei dann der Sohn auf den Angeklagten losgegangen. Der Sohn habe über ihm gekniet, während er auf dem Rücken lag. Da habe er, ohne zu realisieren, wer da auf ihm kniet, zugestochen. Das Opfer erlitt eine sieben Zentimeter tiefe Schnittwunde, wobei auch die rechte Lunge und eine Brustkorbarterie verletzt wurden. Eine Notoperation rettete ihm wohl das Leben. Ein psychiatrischer Gutachter wertete das Geschehen als „Affekttat“, die nicht geplant gewesen sei. Das Gericht ging daher „im Zweifel für den Angeklagten“ von Notwehr aus.

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